Gründen Sie Ihre Einzelfirma mit Startups.ch im Kanton Basel-Stadt

Gründen Sie Ihre Einzelfirma mit Startups.ch im Kanton Basel-Stadt: der Weg zum eigenen Unternehmen.

Gründen Sie Ihre Einzelfirma mit Startups.ch im Kanton Basel-Stadt

Basel-Stadt ist bekannt für seine starke pharmazeutische und chemische Industrie, was erhebliche Vorteile für die Gründung von Unternehmen in diesen Sektoren bietet. Die Gründung einer Einzelfirma in dieser Stadt ist besonders attraktiv für Personen, die im internationalen Handel oder in der Forschung tätig sind. Die zentrale Lage Basels im Dreiländereck erleichtert den Zugang zu den Märkten in Deutschland und Frankreich. Das Handelsregisteramt Basel-Stadt sorgt für eine schnelle und einfache Gewerbeanmeldung. Die Universität Basel und mehrere Fachschulen bieten wichtige Möglichkeiten zur Zusammenarbeit. Zudem erhöht die lebendige Kulturszene Basels die Attraktivität der Stadt für Unternehmerinnen und Unternehmer.

Gründungsprozess Einzelfirma

Einzelfirma im Kanton Basel-Stadt gründen: So geht's!

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Berechnen Sie ein unverbindliches Angebot

Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.

Geben Sie die Daten der Einzelfirma ein

Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Unternehmensdaten ein. Jetzt können Sie die Gründung der Gesellschaft in Auftrag geben.

Kontaktaufnahme

Unsere Anwälte werden sich innerhalb der angegebenen Zeit (oft weniger als 24 Stunden) mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.

Überprüfung der Dokumente

Sie können alle konstituierenden Dokumente bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.

Beglaubigung der Unterschrift

Jetzt müssen Sie die Unterschrift amtlich beglaubigen lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.

Eintragung in das Handelsregister

Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung auf ein Geschäftskonto überwiesen und steht Ihrem Unternehmen zur Verfügung.

Ausgelassen feiern

Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens. Ihr Unternehmen ist nun aktiv und kann tätig werden.

Die Einzelfirma in der Schweiz

Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel dazu ist, die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden am besten zu verstehen und maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.

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Einzelfirma gründen: Vorteile

Basel-Stadt ist ein Stadtkanton mit internationalem Charakter, starker Pharmaindustrie (Novartis, Roche) und einer der höchsten Wirtschaftsdichten der Schweiz – ideal für spezialisierte Dienstleister und B2B-Unternehmen.

  • Globaler Pharmastandort: Novartis, Roche und Lonza haben ihren Hauptsitz in Basel – enormes Potenzial für Zulieferer, Berater und Spezialdienstleister im Life-Sciences-Bereich.
  • Internationale Erreichbarkeit: EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg, TGV-Anschluss nach Paris, ICE nach Zürich – optimal für international tätige Einzelfirmen.
  • Kulturszene und Lebensqualität: Art Basel, renommierte Museen und eine lebendige Kreativszene machen Basel zu einem attraktiven Standort.
  • Kein Mindestkapital: Sofortige, formlose Gründung möglich.

Einzelfirma gründen: Nachteile

Trotz des starken Wirtschaftsumfelds hat die Gründung einer Einzelfirma in Basel-Stadt spezifische Nachteile.

Die unbeschränkte persönliche Haftung ist der zentrale strukturelle Nachteil jeder Einzelfirma.

  • Höhere Steuerbelastung: Basel-Stadt gehört zu den Kantonen mit einer überdurchschnittlichen Einkommenssteuerbelastung für natürliche Personen.
  • Hohe Miet- und Bürokosten: Als urbaner Kanton sind Gewerbeflächen und Wohnraum teuer.
  • Eingeschränkte Skalierbarkeit: Als Einzelfirma ist Wachstumsfinanzierung über Investoren nicht möglich.

Was muss ich beachten, wenn ich eine Einzelfirma im Kanton Basel-Stadt gründen will?

Name des Unternehmens

Der Familienname muss im Firmennamen vorkommen: zum Beispiel Müller Malerbetrieb oder Keller Montagen, aber der Firmenname darf nicht irreführend oder beschreibend sein. Firmennamen wie Rudolf Stahlhandel AG sind daher nicht zulässig, wenn das Unternehmen nicht mit Stahl handelt.

Handelsregister

Bis zu einem Umsatz von 100.000 Schweizer Franken ist die Gewerbeanmeldung in der Regel freiwillig. Die Eintragung ins Handelsregister ist aber in jedem Fall empfehlenswert. Der Handelsregisterauszug ist immer sehr nützlich: zum Beispiel für die Eröffnung eines Bankkontos, für die Eröffnung eines Postfachs oder eines Schliessfachs, im internationalen Handel, für den eigenen Telefonanschluss und vieles mehr.

Vorbezug Pensionskasse

Beim Bezug von Altersleistungen sind folgende Punkte zu beachten: Sie müssen gegenüber der zuständigen Ausgleichskasse glaubhaft nachweisen können, dass Sie eine selbständige Tätigkeit ausüben werden. Dazu müssen Sie das beiliegende AHV-Formular ausfüllen und entsprechende Nachweise beifügen, z.B. drei Offerten an potenzielle Kundinnen und Kunden, drei bereits ausgestellte Rechnungen an Kundinnen und Kunden und einen Businessplan für Ihr Projekt.

Unser Ratschlag

Für den Antrag bei der Rentenkasse sollte ein ordentlicher Ordner mit allen Formularen und Unterlagen vorbereitet werden. Wenn möglich, ist es ratsam, einen Termin mit der zuständigen Behörde zu vereinbaren und die Unterlagen persönlich mitzubringen oder persönlich bei der Ausgleichskasse zu erscheinen. Die Erfahrung zeigt, dass die Behörden auf diese Weise mehr Vertrauen in Ihr Vorhaben haben und Ihr Antrag eine grössere Aussicht auf Erfolg hat.

Nützliche Informationen für diejenigen, die eine Einzelfirma gründen wollen

Die wichtigsten rechtlichen und praktischen Punkte zur Gründung einer Einzelfirma im Kanton Basel-Stadt:

  • Formlose Gründung: Automatisch mit Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit. Kein Notariat erforderlich.
  • Handelsregisterpflicht ab CHF 100'000 Umsatz: Eintragung beim Handelsregisteramt Basel-Stadt (bs.ch/handelsregister). Freiwillige Eintragung empfohlen.
  • Firmenname: Muss den Familiennamen der Inhaberin bzw. des Inhabers enthalten (Art. 945 OR).
  • AHV-Pflicht: Anmeldung bei der Ausgleichskasse Basel-Stadt obligatorisch.
  • MWST: Pflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz. Freiwillige Unterstellung möglich.
  • Besteuerung: Reingewinn wird als persönliches Einkommen versteuert. Steuerrechner: steuern.bs.ch.
  • Buchhaltung: Ohne HR-Eintrag genügt Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Mit Eintrag: ordentliche Buchführung gemäss OR.
  • BVG: Freiwilliger Anschluss an eine Pensionskasse empfohlen.
  • Beratung: Wirtschaftsförderung Basel (standort.bs.ch) bietet Erstberatung und Unterstützung für Neugründungen.