Gründung einer Einzelfirma in der Schweiz
Mit der Unterstützung unserer Spezialisten können Sie Ihre Einzelfirma nicht nur clever, kostengünstig und unbürokratisch gründen, sondern auch von den folgenden Vorteilen profitieren:
- Auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Gründungspakete
- Vollständige und fehlerfreie Gründungsunterlagen
- Idealerweise kostenlose Gründung möglich
- Garantierter Eintrag ins Handelsregister
Gründungsphase: Beachten Sie die folgenden Faktoren.
Tipps für die Gründung einer Einzelfirma
Sobald die Vorbereitungsphase abgeschlossen ist, kann die Gesellschaft gegründet werden. Es gibt einige Punkte, die nicht übersehen werden sollten.
Gesellschaftsgründung
Berechnen Sie einen Kostenvoranschlag für die Gründung Ihrer Einzelfirma und geben Sie die erforderlichen Daten in unser System ein.
Notarielle Beglaubigung
Im nächsten Schritt unterschreiben Sie die erforderlichen Dokumente und lassen Ihre Unterschrift notariell beglaubigen.
Eingetragenes Kapital
Für die Gründung einer Einzelfirma ist kein Mindestkapital erforderlich.
Anmeldung beim Handelsregister
Senden Sie Startups.ch das Gesuch um Eintragung ins Handelsregister für Ihre Einzelfirma.
Auszug aus dem Handelsregister
Je nach Kanton erhalten Sie den Handelsregisterauszug nach ca. 2-4 Wochen. Der Auszug wird zuerst von Startups.ch geprüft.
Sozialversicherung
Nach dem Eintrag ins Handelsregister ist eine Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse obligatorisch.
Mehrwertsteuer
Nach Erhalt des Handelsregisterauszuges bereiten wir für Sie die Mehrwertsteueranmeldung vor.
Werbemittel
Sie können nun Ihr Werbematerial (z.B. Visitenkarte) bestellen und Ihre Internet-Domain registrieren lassen.
Treuhanddienstleistungen
Wenn Sie Unterstützung in der Buchhaltung oder der Steuerverwaltung benötigen, bietet Ihnen Startups.ch ein umfangreiches Netzwerk von Treuhandpartnern.
Markenschutz
Startups.ch unterstützt Sie dabei, Ihren Firmennamen und Ihr Logo zu schützen.
Was sollte ich bei der Gründung einer Einzelfirma beachten?
Der Familienname muss im Firmennamen vorkommen: zum Beispiel Müller Malerbetrieb oder Keller Montagen, aber der Firmenname darf nicht irreführend oder beschreibend sein. Firmennamen wie Rudolf Stahlhandel AG sind daher nicht zulässig, wenn das Unternehmen nicht mit Stahl handelt.
Bis zu einem Umsatz von 100.000 Schweizer Franken ist die Gewerbeanmeldung in der Regel freiwillig. Die Eintragung ins Handelsregister ist aber in jedem Fall empfehlenswert. Der Handelsregisterauszug ist immer sehr nützlich: zum Beispiel für die Eröffnung eines Bankkontos, für die Eröffnung eines Postfachs oder eines Schliessfachs, im internationalen Handel, für den eigenen Telefonanschluss und vieles mehr.
Beim Bezug von Altersleistungen sind folgende Punkte zu beachten: Sie müssen gegenüber der zuständigen Ausgleichskasse glaubhaft nachweisen können, dass Sie eine selbständige Tätigkeit ausüben werden. Dazu müssen Sie das beiliegende AVS-Formular ausfüllen und entsprechende Nachweise beifügen, z.B. drei Offerten an potenzielle Kundinnen und Kunden, drei bereits ausgestellte Rechnungen an Kundinnen und Kunden und einen Businessplan für Ihr Projekt.
Für den Antrag bei der Rentenkasse sollte ein ordentlicher Ordner mit allen Formularen und Unterlagen vorbereitet werden. Wenn möglich, ist es ratsam, einen Termin mit der zuständigen Behörde zu vereinbaren und die Unterlagen persönlich mitzubringen oder persönlich bei der Ausgleichskasse zu erscheinen. Die Erfahrung zeigt, dass die Behörden auf diese Weise mehr Vertrauen in Ihr Vorhaben haben und Ihr Antrag eine grössere Aussicht auf Erfolg hat.
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Möchten Sie eine Einzelfirma gründen?
Konzentrieren Sie sich auf die Haupttätigkeit Ihrer unternehmerischen Existenz! Wir unterstützen Sie in allen Belangen und helfen Ihnen von Anfang an bei der Gründung Ihrer Einzelfirma. Wir sparen Ihnen Zeit und Geld!
Für die Gründung einer Einzelfirma ist kein Mindestkapital erforderlich. Sie können die Gründung Ihrer Einzelfirma durch den Vorbezug von Pensionskassengeldern finanzieren. Wir unterstützen Sie bei der Entscheidungsfindung im Rahmen eines Beratungsgesprächs und begleiten Sie anschliessend bei der Gründung Ihres Unternehmens.
Ohne Vorbezug der Pensionskasse
Möchten Sie Ihre Einzelfirma ohne Vorbezug aus der Pensionskasse gründen? Mit uns können Sie Ihr Unternehmen schnell und sicher gründen. So haben Sie mehr Zeit für den Aufbau Ihres Unternehmens. Eine unverbindliche Offerte können Sie hier bequem online berechnen.
Mit dem Vorbezug der Pensionskasse
Sie können die Pensionskasse nur in Anspruch nehmen, wenn Sie eine Personengesellschaft (Einzelfirma, Kollektivgesellschaft usw.) gründen. Ausserdem müssen Sie nachweisen können, dass Ihre selbständige Tätigkeit Ihre Haupteinkommensquelle ist.
Noch unentschlossen?
Sie sind noch unschlüssig, welche Rechtsform für Sie die beste ist? Hier finden Sie einen detaillierten Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten sowie deren Vor- und Nachteile.
Brauchen Sie Hilfe?
Wir wissen, dass viele potenzielle Unternehmensgründer sicherstellen wollen, dass sie bei der Gründung eines Unternehmens nichts übersehen. Zögern Sie daher nicht, uns vor der Gründung Ihrer Einzelfirma zu kontaktieren.