Gründen Sie Ihre Einzelfirma mit Startups.ch im Kanton Fribourg
Gründen Sie Ihre Einzelfirma mit Startups.ch im Kanton Fribourg: der Weg zum eigenen Unternehmen.
Gründen Sie Ihre Einzelfirma mit Startups.ch im Kanton Fribourg
Die Gründung einer Einzelfirma im Kanton Freiburg bietet aufgrund der günstigen wirtschaftlichen Bedingungen vor Ort viele Vorteile. Freiburg liegt strategisch günstig zwischen der Deutsch- und der Westschweiz und profitiert von einem kulturellen Mix, der Wirtschaft und Innovation begünstigt. Die Stadt Freiburg mit ihrer renommierten Universität ist ein Zentrum für Talente und innovative Ideen. Um eine Einzelfirma zu gründen, müssen Sie sich beim Handelsregister eintragen lassen und je nach Branche die nötigen Bewilligungen einholen. Die moderaten Gebühren und die Unterstützung durch die lokalen Institutionen machen Freiburg zu einem idealen Ort für Unternehmerinnen und Unternehmer. Darüber hinaus bietet der Kanton dank zahlreicher Veranstaltungen und Wirtschaftsverbände zahlreiche Möglichkeiten zur Vernetzung und Zusammenarbeit. Mit seinem ausgeprägten Gemeinschaftssinn und seiner modernen Infrastruktur ist Freiburg der ideale Ort, um eine Einzelfirma zu gründen und auszubauen.
Eine Einzelfirma im Kanton Fribourg gründen: So geht's!
Berechnen Sie ein unverbindliches Angebot
Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.
Geben Sie die Daten der Einzelfirma ein
Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Unternehmensdaten ein. Jetzt können Sie die Gründung der Gesellschaft in Auftrag geben.
Kontaktaufnahme
Unsere Anwälte werden sich innerhalb der angegebenen Zeit (oft weniger als 24 Stunden) mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.
Überprüfung der Dokumente
Sie können alle konstituierenden Dokumente bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.
Beglaubigung der Unterschrift
Jetzt müssen Sie die Unterschrift amtlich beglaubigen lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.
Eintragung in das Handelsregister
Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung auf ein Geschäftskonto überwiesen und steht Ihrem Unternehmen zur Verfügung.
Ausgelassen feiern
Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens. Ihr Unternehmen ist nun aktiv und kann tätig werden.
Die Einzelfirma in der Schweiz
Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel dazu ist, die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden am besten zu verstehen und maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.
Einzelfirma gründen: Vorteile
Fribourg – Freiburg – ist ein zweisprachiger Kanton (Deutsch und Französisch) an der Grenze zwischen der deutsch- und französischsprachigen Schweiz und bietet Einzelfirmengründerinnen und -gründern Zugang zu beiden Sprachregionen.
- Zweisprachigkeit: Deutsch und Französisch als Amtssprachen eröffnen Geschäftsmmöglichkeiten in beiden grossen Sprachregionen der Schweiz.
- Universität Fribourg: Eine der wenigen zweisprachigen Universitäten der Schweiz – Vernetzungsmöglichkeiten und Talentpool für Unternehmen.
- Wachsende Wirtschaft: Fribourg entwickelt sich zu einem Technologie- und Dienstleistungsstandort mit wachsender Startup-Szene.
- Günstige Lebenshaltungskosten: Im Vergleich zu Zürich, Basel oder Genf sind Mieten und Lebenshaltungskosten moderat.
- Kein Mindestkapital: Sofortige, formlose Gründung möglich.
Einzelfirma gründen: Nachteile
Trotz der Brückenfunktion zwischen den Sprachregionen hat die Gründung einer Einzelfirma in Fribourg spezifische Nachteile.
Die unbeschränkte persönliche Haftung ist der zentrale strukturelle Nachteil jeder Einzelfirma.
- Mittlere bis höhere Steuerbelastung: Im Vergleich zu Tiefsteuerkantonen ist die Steuerbelastung in Fribourg überdurchschnittlich.
- Begrenzte internationale Bekanntheit: Als Wirtschaftsstandort ist Fribourg weniger bekannt als Zürich, Genf oder Basel – internationale Akquise kann anspruchsvoller sein.
- Eingeschränkte Skalierbarkeit: Als Einzelfirma ist Wachstumsfinanzierung über Investoren nicht möglich.
Was muss ich beachten, wenn ich eine Einzelfirma im Kanton Fribourg gründen will?
Der Familienname muss im Firmennamen vorkommen: zum Beispiel Müller Malerbetrieb oder Keller Montagen, aber der Firmenname darf nicht irreführend oder beschreibend sein. Firmennamen wie Rudolf Stahlhandel AG sind daher nicht zulässig, wenn das Unternehmen nicht mit Stahl handelt.
Bis zu einem Umsatz von 100.000 Schweizer Franken ist die Gewerbeanmeldung in der Regel freiwillig. Die Eintragung ins Handelsregister ist aber in jedem Fall empfehlenswert. Der Handelsregisterauszug ist immer sehr nützlich: zum Beispiel für die Eröffnung eines Bankkontos, für die Eröffnung eines Postfachs oder eines Schliessfachs, im internationalen Handel, für den eigenen Telefonanschluss und vieles mehr.
Beim Bezug von Altersleistungen sind folgende Punkte zu beachten: Sie müssen gegenüber der zuständigen Ausgleichskasse glaubhaft nachweisen können, dass Sie eine selbständige Tätigkeit ausüben werden. Dazu müssen Sie das beiliegende AHV-Formular ausfüllen und entsprechende Nachweise beifügen, z.B. drei Offerten an potenzielle Kundinnen und Kunden, drei bereits ausgestellte Rechnungen an Kundinnen und Kunden und einen Businessplan für Ihr Projekt.
Für den Antrag bei der Rentenkasse sollte ein ordentlicher Ordner mit allen Formularen und Unterlagen vorbereitet werden. Wenn möglich, ist es ratsam, einen Termin mit der zuständigen Behörde zu vereinbaren und die Unterlagen persönlich mitzubringen oder persönlich bei der Ausgleichskasse zu erscheinen. Die Erfahrung zeigt, dass die Behörden auf diese Weise mehr Vertrauen in Ihr Vorhaben haben und Ihr Antrag eine grössere Aussicht auf Erfolg hat.
Nützliche Informationen für diejenigen, die eine Einzelfirma gründen wollen
Die wichtigsten rechtlichen und praktischen Punkte zur Gründung einer Einzelfirma im Kanton Fribourg:
- Formlose Gründung: Automatisch mit Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit. Kein Notariat erforderlich.
- Handelsregisterpflicht ab CHF 100'000 Umsatz: Eintragung beim Handelsregisteramt Fribourg (fr.ch/handelsregister). Freiwillige Eintragung empfohlen.
- Firmenname: Muss den Familiennamen der Inhaberin bzw. des Inhabers enthalten (Art. 945 OR).
- AHV-Pflicht: Anmeldung bei der Ausgleichskasse Fribourg obligatorisch.
- MWST: Pflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz. Freiwillige Unterstellung möglich.
- Besteuerung: Reingewinn wird als persönliches Einkommen versteuert. Steuerrechner: fr.ch/steuern.
- Zweisprachigkeit: Amtssprachen sind Deutsch und Französisch.
- Buchhaltung: Ohne HR-Eintrag genügt Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Mit Eintrag: ordentliche Buchführung gemäss OR.
- BVG: Freiwilliger Anschluss an eine Pensionskasse empfohlen.
- Beratung: Amt für Wirtschaft und Arbeit Fribourg (fr.ch/wirtschaft) bietet Erstberatung für Neugründungen.