Gründen Sie Ihre Einzelfirma mit Startups.ch im Kanton Glarus

Gründen Sie Ihre Einzelfirma mit Startups.ch im Kanton Glarus: der Weg zum eigenen Unternehmen.

Gründen Sie Ihre Einzelfirma mit Startups.ch im Kanton Glarus

Der Kanton Glarus mit seiner diversifizierten Wirtschaft und den schönen Berglandschaften bietet ein ideales Umfeld für die Gründung einer Einzelfirma, insbesondere in den Bereichen Leichtindustrie, Handwerk und Tourismus. Das Glarner Handelsregisteramt sorgt für einen reibungslosen Eintragungsprozess. Bekannt für seine industrielle Tradition und seine Naturschönheiten, die jedes Jahr viele Touristen anziehen, bietet Glarus eine einladende Gemeinschaft und bedeutende Unterstützung für neue Unternehmen. Zahlreiche Unternehmensnetzwerke und Wirtschaftsförderungsprogramme stehen zur Verfügung. Die Nähe zu grossen Städten wie Zürich und Chur gewährleistet eine hervorragende Verkehrsanbindung und den Zugang zu den wichtigsten Märkten. Darüber hinaus investiert der Kanton stark in die allgemeine und berufliche Bildung und sorgt so für qualifizierte Arbeitskräfte. Die hohe Lebensqualität in Kombination mit den Erholungsmöglichkeiten in den Bergen macht Glarus zu einem idealen Ort für die Gründung und das Wachstum einer Einzelfirma.

Gründungsprozess Einzelfirma

Einzelfirma im Kanton Glarus gründen: So geht's!

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Berechnen Sie ein unverbindliches Angebot

Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.

Geben Sie die Daten der Einzelfirma ein

Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Unternehmensdaten ein. Jetzt können Sie die Gründung der Gesellschaft in Auftrag geben.

Kontaktaufnahme

Unsere Anwälte werden sich innerhalb der angegebenen Zeit (oft weniger als 24 Stunden) mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.

Überprüfung der Dokumente

Sie können alle konstituierenden Dokumente bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.

Beglaubigung der Unterschrift

Jetzt müssen Sie die Unterschrift amtlich beglaubigen lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.

Eintragung in das Handelsregister

Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung auf ein Geschäftskonto überwiesen und steht Ihrem Unternehmen zur Verfügung.

Ausgelassen feiern

Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens. Ihr Unternehmen ist nun aktiv und kann tätig werden.

Die Einzelfirma in der Schweiz

Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel dazu ist, die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden am besten zu verstehen und maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.

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Einzelfirma gründen: Vorteile

Glarus ist der kleinste Kanton der Deutschschweiz nach Einwohnerzahl und der einzige, der noch die Landsgemeinde kennt – ein direktdemokratisches, überschaubares Umfeld mit günstiger Steuerbelastung und ruhiger Geschäftsatmosphäre.

  • Attraktive Steuerbelastung: Glarus gehört zu den Kantonen mit einer günstigen Steuerbelastung für natürliche Personen – besonders seit der Steuerreform 2011.
  • Kurze Behördenwege: Als Kleinkanton mit rund 40'000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind Verwaltungsabläufe persönlich und unkompliziert.
  • Günstige Gewerbeflächen: Im Vergleich zu Zürich oder Zug sind Miet- und Grundstückspreise sehr günstig.
  • Kein Mindestkapital: Sofortige, formlose Gründung möglich.

Einzelfirma gründen: Nachteile

Trotz der günstigen Steuerbedingungen hat die Gründung einer Einzelfirma in Glarus spezifische Herausforderungen.

Die unbeschränkte persönliche Haftung ist der zentrale strukturelle Nachteil jeder Einzelfirma.

  • Sehr kleiner Binnenmarkt: Mit rund 40'000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist der lokale Markt extrem begrenzt – überregionale Geschäftsmodelle sind essenziell.
  • Periphere Lage: Glarus liegt abseits der Hauptverkehrsachsen – Zürich ist ca. 60 km entfernt.
  • Begrenzte Infrastruktur: Gewerbeflächen, Netzwerkmöglichkeiten und Fachkräftepool sind stark eingeschränkt.
  • Eingeschränkte Skalierbarkeit: Als Einzelfirma ist Wachstumsfinanzierung über Investoren nicht möglich.

Was muss ich beachten, wenn ich eine Einzelfirma im Kanton Glarus gründen will?

Name des Unternehmens

Der Familienname muss im Firmennamen vorkommen: zum Beispiel Müller Malerbetrieb oder Keller Montagen, aber der Firmenname darf nicht irreführend oder beschreibend sein. Firmennamen wie Rudolf Stahlhandel AG sind daher nicht zulässig, wenn das Unternehmen nicht mit Stahl handelt.

Handelsregister

Bis zu einem Umsatz von 100.000 Schweizer Franken ist die Gewerbeanmeldung in der Regel freiwillig. Die Eintragung ins Handelsregister ist aber in jedem Fall empfehlenswert. Der Handelsregisterauszug ist immer sehr nützlich: zum Beispiel für die Eröffnung eines Bankkontos, für die Eröffnung eines Postfachs oder eines Schliessfachs, im internationalen Handel, für den eigenen Telefonanschluss und vieles mehr.

Vorbezug Pensionskasse

Beim Bezug von Altersleistungen sind folgende Punkte zu beachten: Sie müssen gegenüber der zuständigen Ausgleichskasse glaubhaft nachweisen können, dass Sie eine selbständige Tätigkeit ausüben werden. Dazu müssen Sie das beiliegende AHV-Formular ausfüllen und entsprechende Nachweise beifügen, z.B. drei Offerten an potenzielle Kundinnen und Kunden, drei bereits ausgestellte Rechnungen an Kundinnen und Kunden und einen Businessplan für Ihr Projekt.

Unser Ratschlag

Für den Antrag bei der Rentenkasse sollte ein ordentlicher Ordner mit allen Formularen und Unterlagen vorbereitet werden. Wenn möglich, ist es ratsam, einen Termin mit der zuständigen Behörde zu vereinbaren und die Unterlagen persönlich mitzubringen oder persönlich bei der Ausgleichskasse zu erscheinen. Die Erfahrung zeigt, dass die Behörden auf diese Weise mehr Vertrauen in Ihr Vorhaben haben und Ihr Antrag eine grössere Aussicht auf Erfolg hat.

Nützliche Informationen für diejenigen, die eine Einzelfirma gründen wollen

Die wichtigsten rechtlichen und praktischen Punkte zur Gründung einer Einzelfirma im Kanton Glarus:

  • Formlose Gründung: Automatisch mit Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit. Kein Notariat erforderlich.
  • Handelsregisterpflicht ab CHF 100'000 Umsatz: Eintragung beim Handelsregisteramt Glarus in Glarus. Freiwillige Eintragung empfohlen.
  • Firmenname: Muss den Familiennamen der Inhaberin bzw. des Inhabers enthalten (Art. 945 OR).
  • AHV-Pflicht: Anmeldung bei der Ausgleichskasse Glarus obligatorisch.
  • MWST: Pflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz. Freiwillige Unterstellung möglich.
  • Besteuerung: Reingewinn wird als persönliches Einkommen versteuert. Steuerrechner: gl.ch/steuern.
  • Buchhaltung: Ohne HR-Eintrag genügt Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Mit Eintrag: ordentliche Buchführung gemäss OR.
  • BVG: Freiwilliger Anschluss an eine Pensionskasse empfohlen.
  • Beratung: Volkswirtschaftsdepartement Glarus (gl.ch/wirtschaft) bietet Erstberatung für Neugründungen.