Gründen Sie Ihre Einzelfirma mit Startups.ch im Kanton Luzern

Gründen Sie Ihre Einzelfirma mit Startups.ch im Kanton Luzern: der Weg zum eigenen Unternehmen.

Gründen Sie Ihre Einzelfirma mit Startups.ch im Kanton Luzern

Die Gründung einer Einzelfirma in Luzern bietet aufgrund der malerischen Lage am Vierwaldstättersee und der dynamischen Wirtschaft im Tourismus- und Dienstleistungssektor viele Vorteile. Besonders günstig ist Luzern für Unternehmen aus den Bereichen Gastronomie, Eventmanagement und Gesundheitswesen. Das Luzerner Handelsregisteramt unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer mit einem effizienten Anmeldeverfahren. Die Stadt ist ein wichtiger Knotenpunkt für nationale und internationale Kommunikationswege und erleichtert den Zugang zu Geschäftspartnern und Kunden. Die Nähe zur Hochschule Luzern bietet zusätzliche Möglichkeiten zur Zusammenarbeit und Vernetzung. Luzern ist auch ein bedeutendes Kulturzentrum mit zahlreichen Festivals, Museen und Theatern, die ein lebendiges und anregendes Umfeld für neue Unternehmen schaffen. Die hohe Lebensqualität, die herrliche Landschaft und die ausgezeichnete Infrastruktur machen Luzern zu einem idealen Standort für die Gründung einer Einzelfirma.

Gründungsprozess Einzelfirma

Einzelfirma im Kanton Luzern gründen: So geht's!

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Berechnen Sie ein unverbindliches Angebot

Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.

Geben Sie die Daten der Einzelfirma ein

Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Unternehmensdaten ein. Jetzt können Sie die Gründung der Gesellschaft in Auftrag geben.

Kontaktaufnahme

Unsere Anwälte werden sich innerhalb der angegebenen Zeit (oft weniger als 24 Stunden) mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.

Überprüfung der Dokumente

Sie können alle konstituierenden Dokumente bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.

Beglaubigung der Unterschrift

Jetzt müssen Sie die Unterschrift amtlich beglaubigen lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.

Eintragung in das Handelsregister

Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung auf ein Geschäftskonto überwiesen und steht Ihrem Unternehmen zur Verfügung.

Ausgelassen feiern

Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens. Ihr Unternehmen ist nun aktiv und kann tätig werden.

Die Einzelfirma in der Schweiz

Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel dazu ist, die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden am besten zu verstehen und maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.

Termin buchen

Einzelfirma gründen: Vorteile

Luzern ist das touristische und wirtschaftliche Zentrum der Zentralschweiz und bietet Einzelfirmengründerinnen und -gründern eine attraktive Kombination aus moderaten Steuern, hoher Lebensqualität und guter Erreichbarkeit.

  • Attraktive Steuerbelastung: Luzern gehört im schweizerischen Vergleich zu den Kantonen mit einer unterdurchschnittlichen Einkommenssteuerbelastung für natürliche Personen.
  • Zentrum der Zentralschweiz: Luzern ist das wirtschaftliche Zentrum der Zentralschweiz und bietet Zugang zu einem dichten regionalen Netzwerk.
  • Starker Tourismussektor: Luzern ist eine der meistbesuchten Touristendestinationen der Schweiz – Potenzial für Gastro, Hotellerie und Kreativwirtschaft.
  • Hochschulen: Hochschule Luzern (HSLU) bietet Vernetzungsmöglichkeiten und Talentpool für wissensintensive Unternehmen.
  • Kein Mindestkapital: Sofortige, formlose Gründung möglich.

Einzelfirma gründen: Nachteile

Trotz der attraktiven Lage hat die Gründung einer Einzelfirma in Luzern spezifische Herausforderungen.

Die unbeschränkte persönliche Haftung ist der zentrale strukturelle Nachteil jeder Einzelfirma.

  • Tourismusabhängigkeit: In touristisch abhängigen Branchen ist die Auslastung stark saisonabhängig.
  • Intensiver Wettbewerb im Tourismus: Viele Dienstleister konkurrieren um ein begrenztes lokales Kundensegment.
  • Eingeschränkte Skalierbarkeit: Als Einzelfirma ist Wachstumsfinanzierung über Investoren nicht möglich.

Was muss ich beachten, wenn ich eine Einzelfirma im Kanton Luzern gründen will?

Name des Unternehmens

Der Familienname muss im Firmennamen vorkommen: zum Beispiel Müller Malerbetrieb oder Keller Montagen, aber der Firmenname darf nicht irreführend oder beschreibend sein. Firmennamen wie Rudolf Stahlhandel AG sind daher nicht zulässig, wenn das Unternehmen nicht mit Stahl handelt.

Handelsregister

Bis zu einem Umsatz von 100.000 Schweizer Franken ist die Gewerbeanmeldung in der Regel freiwillig. Die Eintragung ins Handelsregister ist aber in jedem Fall empfehlenswert. Der Handelsregisterauszug ist immer sehr nützlich: zum Beispiel für die Eröffnung eines Bankkontos, für die Eröffnung eines Postfachs oder eines Schliessfachs, im internationalen Handel, für den eigenen Telefonanschluss und vieles mehr.

Vorbezug Pensionskasse

Beim Bezug von Altersleistungen sind folgende Punkte zu beachten: Sie müssen gegenüber der zuständigen Ausgleichskasse glaubhaft nachweisen können, dass Sie eine selbständige Tätigkeit ausüben werden. Dazu müssen Sie das beiliegende AHV-Formular ausfüllen und entsprechende Nachweise beifügen, z.B. drei Offerten an potenzielle Kundinnen und Kunden, drei bereits ausgestellte Rechnungen an Kundinnen und Kunden und einen Businessplan für Ihr Projekt.

Unser Ratschlag

Für den Antrag bei der Rentenkasse sollte ein ordentlicher Ordner mit allen Formularen und Unterlagen vorbereitet werden. Wenn möglich, ist es ratsam, einen Termin mit der zuständigen Behörde zu vereinbaren und die Unterlagen persönlich mitzubringen oder persönlich bei der Ausgleichskasse zu erscheinen. Die Erfahrung zeigt, dass die Behörden auf diese Weise mehr Vertrauen in Ihr Vorhaben haben und Ihr Antrag eine grössere Aussicht auf Erfolg hat.

Nützliche Informationen für diejenigen, die eine Einzelfirma gründen wollen

Die wichtigsten rechtlichen und praktischen Punkte zur Gründung einer Einzelfirma im Kanton Luzern:

  • Formlose Gründung: Automatisch mit Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit. Kein Notariat erforderlich.
  • Handelsregisterpflicht ab CHF 100'000 Umsatz: Eintragung beim Handelsregisteramt Luzern (lu.ch/handelsregister). Freiwillige Eintragung empfohlen.
  • Firmenname: Muss den Familiennamen der Inhaberin bzw. des Inhabers enthalten (Art. 945 OR).
  • AHV-Pflicht: Anmeldung bei der Ausgleichskasse Luzern obligatorisch.
  • MWST: Pflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz. Freiwillige Unterstellung möglich.
  • Besteuerung: Reingewinn wird als persönliches Einkommen versteuert. Steuerrechner: lu.ch/steuern.
  • Buchhaltung: Ohne HR-Eintrag genügt Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Mit Eintrag: ordentliche Buchführung gemäss OR.
  • BVG: Freiwilliger Anschluss an eine Pensionskasse empfohlen.
  • Beratung: Wirtschaftsförderung Luzern (lu.ch/wirtschaft) und IHK Zentralschweiz bieten Erstberatung für Neugründungen.