Gründen Sie Ihre Einzelfirma mit Startups.ch im Kanton Wallis

Einzelfirma gründen im Kanton Wallis: der Weg zum eigenen Unternehmen.

Gründen Sie Ihre EInzelfirma mit Statups.ch im Kanton Wallis

Der Kanton Wallis, berühmt für seine spektakulären Alpenlandschaften und seinen Tourismus, bietet einzigartige Möglichkeiten für die Gründung einer Einzelfirma in den Bereichen Freizeit, Gastronomie und Outdoor-Aktivitäten. Das Walliser Handelsregister gewährleistet eine schnelle und einfache Gewerbeanmeldung. Die Region zieht jedes Jahr zahlreiche Touristen an, was ein enormes Potenzial für innovative Geschäftsideen schafft. Darüber hinaus ist das Wallis ein wichtiges Zentrum für die Wein- und Lebensmittelproduktion. Die multikulturelle Bevölkerung und die Nähe zu Frankreich und Italien eröffnen zusätzliche Märkte. Die regionale Wirtschaftsförderung unterstützt die Unternehmer mit Beratung und finanziellen Anreizen.

Gründungsprozess Einzelfirma

Ein Einzelfirma im Kanton Wallis gründen: So geht's!

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Berechnen Sie ein unverbindliches Angebot

Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.

Geben Sie die Daten der Einzelfirma ein

Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Unternehmensdaten ein. Jetzt können Sie die Gründung der Gesellschaft in Auftrag geben.

Kontaktaufnahme

Unsere Anwälte werden sich innerhalb der angegebenen Zeit (oft weniger als 24 Stunden) mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.

Überprüfung der Dokumente

Sie können alle konstituierenden Dokumente bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.

Beglaubigung der Unterschrift

Jetzt müssen Sie die Unterschrift amtlich beglaubigen lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.

Eintragung in das Handelsregister

Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung auf ein Geschäftskonto überwiesen und steht Ihrem Unternehmen zur Verfügung.

Ausgelassen feiern

Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens. Ihr Unternehmen ist nun aktiv und kann tätig werden.

Die Einzelfirma in der Schweiz

Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel dazu ist, die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden am besten zu verstehen und maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.

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Einzelfirma gründen: Vorteile

Wallis – Valais – ist ein zweisprachiger Kanton (Deutsch und Französisch) mit einer der spektakulärsten Alpenlandschaften der Welt und einem starken Tourismus-, Landwirtschafts- und Energiesektor.

  • Starker Tourismussektor: Zermatt, Verbier, Saas-Fee und Leukerbad sind weltbekannte Tourismusdestinationen. Für Einzelfirmen in Gastro, Hotellerie, Sport und Freizeit bietet das Wallis ein enormes Potenzial.
  • Zweisprachigkeit: Deutsch und Französisch als Amtssprachen eröffnen Zugang zu beiden grossen Sprachregionen der Schweiz.
  • Landwirtschaft und Lebensmittel: Walliser Wein, Aprikosen und Käse geniessen nationale und internationale Bekanntheit – Potenzial für Direktvermarktung und Agrounternehmen.
  • Erneuerbare Energie: Das Wallis ist ein Vorreiter bei Wasserkraft und Solarenergie und bietet Chancen für Unternehmen im Energiesektor.
  • Kein Mindestkapital: Sofortige, formlose Gründung möglich.

Einzelfirma gründen: Nachteile

Trotz starker Branchen gibt es bei einer Einzelfirma im Wallis strukturelle und geografische Herausforderungen.

Die unbeschränkte persönliche Haftung ist der zentrale strukturelle Nachteil jeder Einzelfirma.

  • Periphere Lage: Das Wallis ist trotz guter Bahnverbindungen von den Schweizer Wirtschaftszentren weiter entfernt als die meisten anderen Kantone – überregionale Dienstleistungsmodelle benötigen mehr Reiseaufwand.
  • Saisonal geprägter Tourismus: In touristisch abhängigen Branchen ist die Auslastung stark saisonabhängig – Winterhochsaison vs. Nebensaison.
  • Höhere Steuerbelastung in manchen Gemeinden: Die Steuerbelastung variiert stark nach Gemeinde. In manchen Walliser Gemeinden ist sie vergleichsweise hoch.
  • Eingeschränkte Skalierbarkeit: Als Einzelfirma ist Wachstumsfinanzierung über Investoren nicht möglich.

Was muss ich beachten, wenn ich im Kanton Wallis eine Einzelfirma gründen will?

Name des Unternehmens

Der Familienname muss im Firmennamen vorkommen: zum Beispiel Müller Malerbetrieb oder Keller Montagen, aber der Firmenname darf nicht irreführend oder beschreibend sein. Firmennamen wie Rudolf Stahlhandel AG sind daher nicht zulässig, wenn das Unternehmen nicht mit Stahl handelt.

Handelsregister

Bis zu einem Umsatz von 100.000 Schweizer Franken ist die Gewerbeanmeldung in der Regel freiwillig. Die Eintragung ins Handelsregister ist aber in jedem Fall empfehlenswert. Der Handelsregisterauszug ist immer sehr nützlich: zum Beispiel für die Eröffnung eines Bankkontos, für die Eröffnung eines Postfachs oder eines Schliessfachs, im internationalen Handel, für den eigenen Telefonanschluss und vieles mehr.

Vorbezug Pensionskasse

Beim Bezug von Altersleistungen sind folgende Punkte zu beachten: Sie müssen gegenüber der zuständigen Ausgleichskasse glaubhaft nachweisen können, dass Sie eine selbständige Tätigkeit ausüben werden. Dazu müssen Sie das beiliegende AHV-Formular ausfüllen und entsprechende Nachweise beifügen, z.B. drei Offerten an potenzielle Kundinnen und Kunden, drei bereits ausgestellte Rechnungen an Kundinnen und Kunden und einen Businessplan für Ihr Projekt.

Unser Ratschlag

Für den Antrag bei der Rentenkasse sollte ein ordentlicher Ordner mit allen Formularen und Unterlagen vorbereitet werden. Wenn möglich, ist es ratsam, einen Termin mit der zuständigen Behörde zu vereinbaren und die Unterlagen persönlich mitzubringen oder persönlich bei der Ausgleichskasse zu erscheinen. Die Erfahrung zeigt, dass die Behörden auf diese Weise mehr Vertrauen in Ihr Vorhaben haben und Ihr Antrag eine grössere Aussicht auf Erfolg hat.

Nützliche Informationen für diejenigen, die eine Einzelfirma gründen wollen

Die wichtigsten rechtlichen und praktischen Punkte zur Gründung einer Einzelfirma im Kanton Wallis:

  • Formlose Gründung: Automatisch mit Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit. Kein Notariat erforderlich.
  • Handelsregisterpflicht ab CHF 100'000 Umsatz: Eintragung beim Handelsregisteramt Wallis in Sitten/Sion. Freiwillige Eintragung empfohlen.
  • Firmenname: Muss den Familiennamen der Inhaberin bzw. des Inhabers enthalten (Art. 945 OR).
  • AHV-Pflicht: Anmeldung bei der Caisse cantonale valaisanne de compensation obligatorisch.
  • MWST: Pflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz. Freiwillige Unterstellung möglich.
  • Besteuerung: Reingewinn wird als persönliches Einkommen versteuert. Steuerrechner: vs.ch/steuern (DE) / vs.ch/impots (FR).
  • Zweisprachigkeit: Amtssprachen sind Deutsch (Oberwallis) und Französisch (Unterwallis). Behördenkommunikation erfolgt in der jeweiligen Regionalsprache.
  • Buchhaltung: Ohne HR-Eintrag genügt Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Mit Eintrag: ordentliche Buchführung gemäss OR.
  • BVG: Freiwilliger Anschluss an eine Pensionskasse empfohlen.
  • Beratung: Service de la promotion économique du Valais (vs.ch/wirtschaft) bietet Erstberatung für Neugründungen.