Gründung einer Einzelfirma im Kanton Bern
Die Gründung einer Einzelfirma im Kanton Bern: der Weg zum eigenen Unternehmen.
Gründung einer Einzelfirma im Kanton Bern
In der Bundesstadt Bern wird die Gründung eines Einzelunternehmens durch stabile politische Verhältnisse und eine gut organisierte Verwaltung erleichtert. Die Stadt bietet durch die Präsenz zahlreicher Bundesämter und internationaler Organisationen ein hervorragendes Umfeld für Unternehmen im Dienstleistungssektor. Die Anmeldung einer Einzelfirma beim Berner Handelsregister ist schnell und einfach möglich. Zudem können Unternehmerinnen und Unternehmer von einem starken Netzwerk in der Region profitieren. Die Nähe zu wichtigen Entscheidungsträgern ist ein weiterer Vorteil. Lokale Netzwerke und Gründerzentren wie der Impact Hub Bern bieten Unterstützung und Beratung für Start-ups. Zudem finden in der Stadt zahlreiche internationale Veranstaltungen und Konferenzen statt, die zusätzliche Vernetzungsmöglichkeiten bieten. Mit seiner hohen Lebensqualität und seinem reichen kulturellen Erbe bietet Bern ein inspirierendes Umfeld für die Gründung und Entwicklung einer Einzelfirma.
Einzelfirma im Kanton Bern gründen: So geht's!
Berechnen Sie ein unverbindliches Angebot
Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.
Geben Sie die Daten Ihrer Einzelfirma ein
Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Unternehmensdaten ein. Jetzt können Sie die Gründung der Gesellschaft in Auftrag geben.
Kontaktaufnahme
Unsere Anwälte werden sich innerhalb der angegebenen Zeit (oft weniger als 24 Stunden) mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.
Überprüfung der Gründungsdokumente
Sie können alle konstituierenden Dokumente bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.
Unterschrift beglaubigen
Jetzt müssen Sie die Unterschrift amtlich beglaubigen lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.
Eintragung in das Handelsregister
Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung auf ein Geschäftskonto überwiesen und steht Ihrem Unternehmen zur Verfügung.
Ausgelassen feiern
Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens. Ihr Unternehmen ist nun aktiv und kann tätig werden.
Definition der Einzelfirma in der Schweiz
Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel dazu ist, die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden am besten zu verstehen und maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.
Gründung einer Einzelfirma: Vorteile
Bern ist die Bundeshauptstadt der Schweiz und vereint politische Institutionen, einen starken öffentlichen Sektor und eine wachsende Tech-Szene – attraktiv für Einzelfirmen im Beratungs-, Dienstleistungs- und Kommunikationssektor.
- Bundeshauptstadt: Direkter Zugang zu Bundesbehörden, internationalen Organisationen und einem stabilen institutionellen Kundenstamm.
- Bildungsstandort: Universität Bern, Berner Fachhochschule und Gewerbeschule bieten Talentpool und Kooperationsmöglichkeiten.
- Diversifizierte Wirtschaft: Gesundheitswesen, Bildung, öffentliche Verwaltung, IT und Kreativwirtschaft bieten breites Auftragsfeld.
- Hervorragende Verkehrsverbindungen: ICE-Bahnhof, Autobahnanschluss und direkter Zugang zur West- und Deutschschweiz.
- Kein Mindestkapital: Sofortige, formlose Gründung möglich.
Gründung einer Einzelfirma: Nachteile
Eine Firmengründung in Bern hat neben den Vorteilen auch spezifische Herausforderungen.
Die unbeschränkte persönliche Haftung ist der zentrale strukturelle Nachteil jeder Einzelfirma.
- Höhere Steuerbelastung: Der Kanton Bern gehört zu den Kantonen mit einer überdurchschnittlichen Einkommenssteuerbelastung für natürliche Personen.
- Träge Verwaltungskultur: Bern ist bekannt für seinen gemächlichen Rhythmus – für Einzelfirmen mit Wachstumsambitionen kann dies hemmend sein.
- Intensiver Wettbewerb im Beratungsbereich: Viele spezialisierte Bundesnahe Dienstleister und Lobbyingfirmen konkurrenzieren um denselben institutionellen Kundenstamm.
- Eingeschränkte Skalierbarkeit: Als Einzelfirma ist Wachstumsfinanzierung über Investoren nicht möglich.
Was muss ich beachten, wenn ich eine Einzelfirma im Kanton Bern gründen will?
Der Familienname muss im Firmennamen vorkommen: zum Beispiel Müller Malerbetrieb oder Keller Montagen, aber der Firmenname darf nicht irreführend oder beschreibend sein. Firmennamen wie Rudolf Stahlhandel AG sind daher nicht zulässig, wenn das Unternehmen nicht mit Stahl handelt.
Bis zu einem Umsatz von 100.000 Schweizer Franken ist die Gewerbeanmeldung in der Regel freiwillig. Die Eintragung ins Handelsregister ist aber in jedem Fall empfehlenswert. Der Handelsregisterauszug ist immer sehr nützlich: zum Beispiel für die Eröffnung eines Bankkontos, für die Eröffnung eines Postfachs oder eines Schliessfachs, im internationalen Handel, für den eigenen Telefonanschluss und vieles mehr.
Beim Bezug von Altersleistungen sind folgende Punkte zu beachten: Sie müssen gegenüber der zuständigen Ausgleichskasse glaubhaft nachweisen können, dass Sie eine selbständige Tätigkeit ausüben werden. Dazu müssen Sie das beiliegende AHV-Formular ausfüllen und entsprechende Nachweise beifügen, z.B. drei Offerten an potenzielle Kundinnen und Kunden, drei bereits ausgestellte Rechnungen an Kundinnen und Kunden und einen Businessplan für Ihr Projekt.
Für den Antrag bei der Rentenkasse sollte ein ordentlicher Ordner mit allen Formularen und Unterlagen vorbereitet werden. Wenn möglich, ist es ratsam, einen Termin mit der zuständigen Behörde zu vereinbaren und die Unterlagen persönlich mitzubringen oder persönlich bei der Ausgleichskasse zu erscheinen. Die Erfahrung zeigt, dass die Behörden auf diese Weise mehr Vertrauen in Ihr Vorhaben haben und Ihr Antrag eine grössere Aussicht auf Erfolg hat.
Was Sie über die Einzelfirma wissen müssen!
Die wichtigsten rechtlichen und praktischen Punkte zur Firmengründung als Einzelfirma im Kanton Bern:
- Formlose Gründung: Automatisch mit Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit. Kein Notariat erforderlich.
- Handelsregisterpflicht ab CHF 100’000 Umsatz: Eintragung beim Handelsregisteramt Kanton Bern. Freiwillige Eintragung empfohlen.
- Firmenname: Muss den Familiennamen enthalten (Art. 945 OR).
- AHV-Pflicht: Anmeldung bei der Ausgleichskasse des Kantons Bern obligatorisch.
- MWST: Pflicht ab CHF 100’000 Jahresumsatz.
- Besteuerung: Reingewinn als persönliches Einkommen besteuert. Steuerrechner: taxation.fin.be.ch.
- Buchhaltung: Ohne HR-Eintrag genügt Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
- BVG: Freiwilliger Anschluss an Pensionskasse empfohlen.
- Beratung: Wirtschaftsförderung Kanton Bern (be.ch/wirtschaft) und IHK Bern bieten Erstberatung und Netzwerk.