Gründung einer Einzelfirma im Kanton Solothurn

Die Gründung einer Einzelfirma im Kanton Solothurn: der Weg zum eigenen Unternehmen.

Gründung einer Einzelfirma im Kanton Solothurn

Im Kanton Solothurn ist die Gründung einer Einzelfirma dank der zentralen Lage und der starken Wirtschaft vor allem in den Bereichen Handel, Gewerbe und Dienstleistungen von Vorteil. Das Solothurner Handelsregisteramt sorgt für eine schnelle und einfache Anmeldung. Die Region ist verkehrstechnisch hervorragend erschlossen und liegt strategisch günstig für den nationalen und internationalen Handel. Zudem verfügt Solothurn über ein starkes Unterstützungsnetz für neue Unternehmen mit zahlreichen Wirtschaftsförderungsprogrammen und Beratungsangeboten. Die hohe Lebensqualität und die wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten machen Solothurn zu einem idealen Ort für die Gründung einer Einzelfirma.

Gründungsprozess

Einzelfirma im Kanton Solothurn gründen: So geht's!

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Berechnen Sie ein unverbindliches Angebot

Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.

Geben Sie die Daten Ihrer Einzelfirma ein

Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Unternehmensdaten ein. Jetzt können Sie die Gründung der Gesellschaft in Auftrag geben.

Kontaktaufnahme

Unsere Anwälte werden sich innerhalb der angegebenen Zeit (oft weniger als 24 Stunden) mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.

Überprüfung der Gründungsdokumente

Sie können alle konstituierenden Dokumente bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.

Unterschrift beglaubigen

Jetzt müssen Sie die Unterschrift amtlich beglaubigen lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.

Eintragung in das Handelsregister

Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung auf ein Geschäftskonto überwiesen und steht Ihrem Unternehmen zur Verfügung.

Ausgelassen feiern

Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens. Ihr Unternehmen ist nun aktiv und kann tätig werden.

Definition der Einzelfirma in der Schweiz

Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel dazu ist, die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden am besten zu verstehen und maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.

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Gründung einer Einzelfirma: Vorteile

Solothurn ist ein aufstrebender Wirtschaftskanton zwischen Bern, Basel und Zürich – mit einer starken Präzisionsindustrie, guter Verkehrsanbindung und einer zentralen Lage im Schweizer Mittelland.

  • Zentrale Lage: Solothurn liegt im Dreieck Zürich-Bern-Basel – ideal für überregionale Dienstleistungs- und Handelsunternehmen.
  • Starke Industrie: Präzisionstechnik, Uhren, Maschinen- und Fahrzeugbau prägen den Kanton – gut für Zulieferer und Spezialdienstleister im B2B-Bereich.
  • FHNW-Standort: Die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) ist in Olten und Solothurn vertreten und bietet Vernetzungsmöglichkeiten in Technik und Wirtschaft.
  • Moderate Steuerbelastung: Solothurn liegt im schweizerischen Mittelfeld – keine Extrembelastung, aber auch kein Steuerwettbewerb wie Zug oder Schwyz.
  • Kein Mindestkapital: Sofortige, formlose Gründung möglich.

Gründung einer Einzelfirma: Nachteile

Die Gründung einer Einzelfirma im Kanton Solothurn hat neben den Vorteilen auch spezifische Nachteile.

Die unbeschränkte persönliche Haftung ist der zentrale strukturelle Nachteil jeder Einzelfirma.

  • Keine Steueroase: Im Vergleich zu Zug, Schwyz oder Obwalden ist die Steuerbelastung in Solothurn höher – für steueroptimierte Geschäftsmodelle weniger attraktiv.
  • Eingeschränkte Bekanntheit: Solothurn wird als Wirtschaftsstandort weniger wahrgenommen als Zürich oder Basel – was B2B-Akquise ausserhalb des Kantons erschweren kann.
  • Eingeschränkte Skalierbarkeit: Als Einzelfirma ist Wachstumsfinanzierung über Investoren nicht möglich.

Was muss ich beachten, wenn ich eine Einzelfirma im Kanton Solothurn gründen will?

Name des Unternehmens

Der Familienname muss im Firmennamen vorkommen: zum Beispiel Müller Malerbetrieb oder Keller Montagen, aber der Firmenname darf nicht irreführend oder beschreibend sein. Firmennamen wie Rudolf Stahlhandel AG sind daher nicht zulässig, wenn das Unternehmen nicht mit Stahl handelt.

Handelsregister

Bis zu einem Umsatz von 100.000 Schweizer Franken ist die Gewerbeanmeldung in der Regel freiwillig. Die Eintragung ins Handelsregister ist aber in jedem Fall empfehlenswert. Der Handelsregisterauszug ist immer sehr nützlich: zum Beispiel für die Eröffnung eines Bankkontos, für die Eröffnung eines Postfachs oder eines Schliessfachs, im internationalen Handel, für den eigenen Telefonanschluss und vieles mehr.

Vorbezug Pensionskasse

Beim Bezug von Altersleistungen sind folgende Punkte zu beachten: Sie müssen gegenüber der zuständigen Ausgleichskasse glaubhaft nachweisen können, dass Sie eine selbständige Tätigkeit ausüben werden. Dazu müssen Sie das beiliegende AHV-Formular ausfüllen und entsprechende Nachweise beifügen, z.B. drei Offerten an potenzielle Kundinnen und Kunden, drei bereits ausgestellte Rechnungen an Kundinnen und Kunden und einen Businessplan für Ihr Projekt.

Unsere Empfehlung

Für den Antrag bei der Rentenkasse sollte ein ordentlicher Ordner mit allen Formularen und Unterlagen vorbereitet werden. Wenn möglich, ist es ratsam, einen Termin mit der zuständigen Behörde zu vereinbaren und die Unterlagen persönlich mitzubringen oder persönlich bei der Ausgleichskasse zu erscheinen. Die Erfahrung zeigt, dass die Behörden auf diese Weise mehr Vertrauen in Ihr Vorhaben haben und Ihr Antrag eine grössere Aussicht auf Erfolg hat.

Was Sie über die Einzelfirma wissen müssen!

Die wichtigsten rechtlichen und praktischen Punkte zur Gründung einer Einzelfirma im Kanton Solothurn:

  • Formlose Gründung: Automatisch mit Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit. Kein Notariat erforderlich.
  • Handelsregisterpflicht ab CHF 100'000 Umsatz: Eintragung beim Handelsregisteramt Solothurn (hr.so.ch). Freiwillige Eintragung empfohlen.
  • Firmenname: Muss den Familiennamen der Inhaberin bzw. des Inhabers enthalten (Art. 945 OR).
  • AHV-Pflicht: Anmeldung bei der Ausgleichskasse Solothurn obligatorisch.
  • MWST: Pflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz. Freiwillige Unterstellung möglich.
  • Besteuerung: Reingewinn wird als persönliches Einkommen versteuert. Steuerrechner: steueramt.so.ch.
  • Buchhaltung: Ohne HR-Eintrag genügt Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Mit Eintrag: ordentliche Buchführung gemäss OR.
  • BVG: Freiwilliger Anschluss an eine Pensionskasse empfohlen.
  • Beratung: Amt für Wirtschaft und Arbeit Solothurn (awa.so.ch) bietet Erstberatung für Neugründungen.