Gründung einer Einzelfirma im Kanton Thurgau

Die Gründung einer Einzelfirma im Kanton Thurgau: der Weg zum eigenen Unternehmen.

Gründung einer Einzelfirma im Kanton Thurgau

Der Kanton Thurgau, geprägt von einer starken landwirtschaftlichen Tradition und einer wachsenden Industrie, bietet ideale Voraussetzungen für die Gründung einer Einzelfirma. Das Thurgauer Handelsregister ermöglicht eine einfache Gewerbeanmeldung. Die Region ist bekannt für den Obst- und Gemüseanbau und innovative Technologien in der Landwirtschaft. Der Thurgau ist verkehrstechnisch hervorragend an die Ballungsräume Zürich und Konstanz angebunden, was den Zugang zu wichtigen Märkten erleichtert. Zudem unterstützt die lokale Wirtschaftsförderung die Unternehmerinnen und Unternehmer mit Beratungsangeboten und Vernetzungsmöglichkeiten. Die hohe Lebensqualität und die schöne Landschaft machen den Thurgau zu einem attraktiven Standort für neue Unternehmen.

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Einzelfirma im Kanton Thurgau gründen: So geht's!

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Unverbindliches Angebot berechnen

Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.

Geben Sie die Daten der Einzelfirma ein

Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Unternehmensdaten ein. Jetzt können Sie die Gründung der Gesellschaft in Auftrag geben.

Kontaktaufnahme

Unsere Anwälte werden sich innerhalb der angegebenen Zeit (oft weniger als 24 Stunden) mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.

Überprüfung der Dokumente

Sie können alle konstituierenden Dokumente bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.

Authentifizierung der Unterschrift

Jetzt müssen Sie die Unterschrift amtlich beglaubigen lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.

Eintragung ins Handelsregister

Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird.

Ausgelassen feiern

Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihrer Einzelfirma. Ihre Einzelfirma ist nun aktiv und kann tätig werden.

Definition der Einzelfirma in der Schweiz

Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel dazu ist, die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden am besten zu verstehen und maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.

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Einzelfirma gründen: Vorteile

Thurgau ist ein aufstrebender Wirtschaftskanton am Bodensee – mit einer starken Landwirtschaft, wachsender Industrie, guter Verkehrsanbindung und attraktiven Gewerbeflächen im Vergleich zu den teuren Großzentren.

  • Bodenseeregion: Grenzüberschreitende Wirtschaftsregion Bodensee mit Zugang zu Deutschland und Österreich – ideal für internationale Dienstleister und Händler.
  • Günstige Gewerbeflächen: Im Vergleich zu Zürich deutlich tiefere Miet- und Immobilienpreise – attraktiv für Produktions- und Handwerksbetriebe.
  • Starke Landwirtschaft: Obstbau, Gemüseanbau und Lebensmittelverarbeitung prägen den Kanton – Potenzial für Agrardienstleister.
  • Gute Verkehrsanbindung: Autobahn A7, S-Bahn-Verbindungen nach Zürich und Konstanz ermöglichen schnelle Erreichbarkeit.
  • Kein Mindestkapital: Sofortige, formlose Gründung möglich.

Einzelfirma gründen: Nachteile

Die Gründung einer Einzelfirma im Kanton Thurgau hat neben den Vorteilen auch spezifische Herausforderungen.

Die unbeschränkte persönliche Haftung ist der zentrale strukturelle Nachteil jeder Einzelfirma.

  • Mittlere Steuerbelastung: Im Vergleich zu Tiefsteuerkantonen ist die Steuerbelastung im Thurgau höher – für steueroptimierte Geschäftsmodelle weniger attraktiv.
  • Periphere Wirtschaftslage: Kein eigenes Wirtschaftszentrum – viele Unternehmerinnen und Unternehmer sind auf Zürich oder Konstanz als Hauptmärkte angewiesen.
  • Eingeschränkte Skalierbarkeit: Als Einzelfirma ist Wachstumsfinanzierung über Investoren nicht möglich.

Was muss ich beachten, wenn ich im Kanton Tessin eine Einzelfirma gründen will?

Name des Unternehmens

Der Familienname muss im Firmennamen vorkommen: zum Beispiel Müller Malerbetrieb oder Keller Montagen, aber der Firmenname darf nicht irreführend oder beschreibend sein. Firmennamen wie Rudolf Stahlhandel AG sind daher nicht zulässig, wenn das Unternehmen nicht mit Stahl handelt.

Handelsregister

Bis zu einem Umsatz von 100.000 Schweizer Franken ist die Gewerbeanmeldung in der Regel freiwillig. Die Eintragung ins Handelsregister ist aber in jedem Fall empfehlenswert. Der Handelsregisterauszug ist immer sehr nützlich: zum Beispiel für die Eröffnung eines Bankkontos, für die Eröffnung eines Postfachs oder eines Schliessfachs, im internationalen Handel, für den eigenen Telefonanschluss und vieles mehr.

Vorbezug Pensionskasse

Beim Bezug von Altersleistungen sind folgende Punkte zu beachten: Sie müssen gegenüber der zuständigen Ausgleichskasse glaubhaft nachweisen können, dass Sie eine selbständige Tätigkeit ausüben werden. Dazu müssen Sie das beiliegende AHV-Formular ausfüllen und entsprechende Nachweise beifügen, z.B. drei Offerten an potenzielle Kundinnen und Kunden, drei bereits ausgestellte Rechnungen an Kundinnen und Kunden und einen Businessplan für Ihr Projekt.

Unsere Empfehlung

Für den Antrag bei der Rentenkasse sollte ein ordentlicher Ordner mit allen Formularen und Unterlagen vorbereitet werden. Wenn möglich, ist es ratsam, einen Termin mit der zuständigen Behörde zu vereinbaren und die Unterlagen persönlich mitzubringen oder persönlich bei der Ausgleichskasse zu erscheinen. Die Erfahrung zeigt, dass die Behörden auf diese Weise mehr Vertrauen in Ihr Vorhaben haben und Ihr Antrag eine grössere Aussicht auf Erfolg hat.

Was Sie wissen müssen, wenn Sie ein Einzelfirma gründen wollen!

Die wichtigsten rechtlichen und praktischen Punkte zur Gründung einer Einzelfirma im Kanton Thurgau:

  • Formlose Gründung: Automatisch mit Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit. Kein Notariat erforderlich.
  • Handelsregisterpflicht ab CHF 100'000 Umsatz: Eintragung beim Handelsregisteramt Thurgau (hr.tg.ch). Freiwillige Eintragung empfohlen.
  • Firmenname: Muss den Familiennamen der Inhaberin bzw. des Inhabers enthalten (Art. 945 OR).
  • AHV-Pflicht: Anmeldung bei der Ausgleichskasse Thurgau obligatorisch.
  • MWST: Pflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz. Freiwillige Unterstellung möglich.
  • Besteuerung: Reingewinn wird als persönliches Einkommen versteuert. Steuerrechner: steuerverwaltung.tg.ch.
  • Buchhaltung: Ohne HR-Eintrag genügt Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Mit Eintrag: ordentliche Buchführung gemäss OR.
  • BVG: Freiwilliger Anschluss an eine Pensionskasse empfohlen.
  • Beratung: Standortförderung Thurgau (tg.ch/wirtschaft) und IHK Thurgau bieten Erstberatung für Neugründungen.