Einzelfirma gründen im Kanton Bern

Einzelfirma gründen im Kanton Bern: der Weg zum eigenen Unternehmen.

Einzelfirma gründen im Kanton Bern

In der Bundesstadt Bern zeichnet sich die Gründung einer Einzelfirma durch stabile politische Verhältnisse und eine gut organisierte Verwaltung aus. Dank zahlreicher Bundesämter und internationaler Organisationen bietet die Stadt ein hervorragendes Umfeld für Unternehmen im Dienstleistungssektor. Die Anmeldung einer Einzelfirma beim Berner Handelsregister ist schnell und einfach möglich. Zudem profitieren Unternehmerinnen und Unternehmer von einem starken Netzwerk innerhalb der Region. Die Nähe zu wichtigen Entscheidungsträgern kann von Vorteil sein. Lokale Netzwerke und Gründerzentren wie der Impact Hub Bern bieten Unterstützung und Beratung für Start-ups. Zudem finden in der Stadt zahlreiche internationale Veranstaltungen und Konferenzen statt, die zusätzliche Möglichkeiten zur Vernetzung bieten. Bern bietet mit seiner hohen Lebensqualität und seinem kulturellen Erbe ein inspirierendes Umfeld, um eine Einzelfirma zu gründen und auszubauen.

Gründungsprozess

Einzelfirma im Kanton Bern gründen: So geht's!

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Unverbindliches Angebot berechnen

Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.

Geben Sie die Daten der Einzelfirma ein

Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Unternehmensdaten ein. Jetzt können Sie die Gründung der Gesellschaft in Auftrag geben.

Kontaktaufnahme

Unsere Anwälte werden sich innerhalb der angegebenen Zeit (oft weniger als 24 Stunden) mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.

Überprüfung der Dokumente

Sie können alle konstituierenden Dokumente bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.

Authentifizierung der Unterschrift

Jetzt müssen Sie die Unterschrift amtlich beglaubigen lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.

Eintragung ins Handelsregister

Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird.

Ausgelassen feiern

Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihrer Einzelfirma. Ihre Einzelfirma ist nun aktiv und kann tätig werden.

Definition der Einzelfirma in der Schweiz

Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel dazu ist, die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden am besten zu verstehen und maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.

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Einzelfirma gründen: Vorteile

Bern ist nicht nur die Bundeshauptstadt der Schweiz – sie bietet als Standort für eine Einzelfirma ein stabiles, gut vernetztes und von Institutionen geprägtes Wirtschaftsumfeld.

  • Bundesstadt mit stabiler Wirtschaft: Die Präsenz von Bundesbehörden, internationalen Organisationen und Ambassaden schafft konstanten Bedarf an Dienstleistungen, Beratung und Zulieferung.
  • Breite Wirtschaftsbasis: Neben dem öffentlichen Sektor sind Medizintechnik, Präzisionsindustrie, IT und Bildung starke Wirtschaftssektoren.
  • Hervorragende Bildungsinfrastruktur: Universität Bern, Berner Fachhochschule (BFH) und Empa bieten Networking- und Kooperationsmöglichkeiten.
  • Unterstützendes Ökosystem: Impact Hub Bern, Startup Bern und die Standortförderung (be.ch/wirtschaft) bieten aktive Unterstützung für Neugründungen.
  • Gute Verkehrsanbindung: Bern liegt im Herzen der Schweiz – per Bahn in unter einer Stunde nach Zürich, Basel und Genf.
  • Kein Mindestkapital: Die Einzelfirma kann sofort und formlos gegründet werden.

Einzelfirma gründen: Nachteile

Trotz der exzellenten Lage als Bundeshauptstadt bringt die Gründung einer Einzelfirma im Kanton Bern einige spezifische Nachteile mit sich.

Die unbeschränkte persönliche Haftung bleibt das zentrale Risiko: Privatvermögen und Geschäftsvermögen sind rechtlich nicht getrennt.

  • Hohe Steuerbelastung: Der Kanton Bern gehört zu den Kantonen mit einer überdurchschnittlichen Einkommens- und Vermögenssteuerbelastung für natürliche Personen – was Einzelfirmeninhaber direkt trifft.
  • Hohe Miet- und Betriebskosten: Gewerbeflächen in der Stadt Bern sind teurer als in vielen anderen Schweizer Kantonen.
  • Intensiver Wettbewerb im Dienstleistungssektor: Viele Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen konkurrieren um dieselben Mandate im politischen und institutionellen Umfeld.
  • Eingeschränkte Skalierbarkeit: Als Einzelfirma ist Wachstumsfinanzierung über Investoren nicht möglich.
  • Steuerprogression: Bei steigendem Gewinn kann die Umwandlung in eine GmbH steuerlich sinnvoll sein.

Tipp: Der Kanton Bern hat eine der höchsten Steuerbelastungen der Schweiz – ein frühzeitiger Vergleich mit der GmbH-Besteuerung ist empfehlenswert.

Was muss ich bei der Gründung einer Einzelfirma im Kanton Bern beachten?

Name des Unternehmens

Der Familienname muss im Firmennamen vorkommen: zum Beispiel Müller Malerbetrieb oder Keller Montagen, aber der Firmenname darf nicht irreführend oder beschreibend sein. Firmennamen wie Rudolf Stahlhandel AG sind daher nicht zulässig, wenn das Unternehmen nicht mit Stahl handelt.

Handelsregister

Bis zu einem Umsatz von 100.000 Schweizer Franken ist die Gewerbeanmeldung in der Regel freiwillig. Die Eintragung ins Handelsregister ist aber in jedem Fall empfehlenswert. Der Handelsregisterauszug ist immer sehr nützlich: zum Beispiel für die Eröffnung eines Bankkontos, für die Eröffnung eines Postfachs oder eines Schliessfachs, im internationalen Handel, für den eigenen Telefonanschluss und vieles mehr.

Vorbezug Pensionskasse

Beim Bezug von Altersleistungen sind folgende Punkte zu beachten: Sie müssen gegenüber der zuständigen Ausgleichskasse glaubhaft nachweisen können, dass Sie eine selbständige Tätigkeit ausüben werden. Dazu müssen Sie das beiliegende AHV-Formular ausfüllen und entsprechende Nachweise beifügen, z.B. drei Offerten an potenzielle Kundinnen und Kunden, drei bereits ausgestellte Rechnungen an Kundinnen und Kunden und einen Businessplan für Ihr Projekt.

Unsere Empfehlung

Für den Antrag bei der Rentenkasse sollte ein ordentlicher Ordner mit allen Formularen und Unterlagen vorbereitet werden. Wenn möglich, ist es ratsam, einen Termin mit der zuständigen Behörde zu vereinbaren und die Unterlagen persönlich mitzubringen oder persönlich bei der Ausgleichskasse zu erscheinen. Die Erfahrung zeigt, dass die Behörden auf diese Weise mehr Vertrauen in Ihr Vorhaben haben und Ihr Antrag eine grössere Aussicht auf Erfolg hat.

Was Sie wissen müssen, wenn Sie ein Einzelfirma gründen wollen!

Die wichtigsten rechtlichen und praktischen Punkte zur Gründung einer Einzelfirma im Kanton Bern:

  • Formlose Gründung: Automatisch mit Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit. Kein Notariat erforderlich.
  • Handelsregisterpflicht ab CHF 100’000 Umsatz: Eintragung beim Handelsregisteramt des Kantons Bern. Freiwillige Eintragung empfohlen.
  • Firmenname mit Nachnamen: Pflicht gemäss Art. 945 OR.
  • AHV-Pflicht: Anmeldung bei der SVA Bern (svabern.ch) obligatorisch.
  • MWST: Pflicht ab CHF 100’000 Jahresumsatz. Freiwillige Unterstellung möglich.
  • Besteuerung: Reingewinn wird als persönliches Einkommen versteuert. Hinweis: Bern gehört zu den Kantonen mit einer höheren Steuerbelastung. Steuerrechner unter: steuern.be.ch.
  • Buchhaltung: Ohne HR-Eintrag genügt Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Mit Eintrag: ordentliche Buchführung gemäss OR.
  • BVG: Selbstständigerwerbende können sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen – empfohlen zur Altersabsicherung.
  • Beratung und Unterstützung: Standortförderung Kanton Bern (be.ch/wirtschaft), Impact Hub Bern und Gewerbeverband Kanton Bern bieten Erstberatung und Netzwerkzugang für Neugründungen.