Einzelfirma gründen im Kanton Fribourg
Einzelfirma gründen im Kanton Fribourg: der Weg zum eigenen Unternehmen.
Einzelfirma gründen im Kanton Fribourg
Die Gründung einer Einzelfirma im Kanton Freiburg bietet aufgrund der günstigen wirtschaftlichen Bedingungen vor Ort viele Vorteile. Freiburg liegt strategisch günstig zwischen der Deutsch- und der Westschweiz und profitiert von einer kulturellen Mischung, die Wirtschaft und Innovation fördert. Die Stadt Freiburg mit ihrer renommierten Universität ist ein Zentrum für Talente und innovative Ideen. Um eine Einzelfirma zu gründen, müssen Sie sich beim Handelsregister anmelden und je nach Branche die erforderlichen Genehmigungen einholen. Die moderaten Gebühren und die Unterstützung durch die lokalen Institutionen machen Freiburg zu einem idealen Standort für Unternehmerinnen und Unternehmer. Darüber hinaus bietet der Kanton dank zahlreicher Veranstaltungen und Wirtschaftsverbände zahlreiche Möglichkeiten zur Vernetzung und Zusammenarbeit. Mit seinem ausgeprägten Gemeinschaftssinn und seiner modernen Infrastruktur ist Freiburg der ideale Ort, um ein Einzelfirma zu gründen und auszubauen.
Eine Einzelfirma im Kanton Fribourg gründen: So geht's!
Unverbindliches Angebot berechnen
Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.
Geben Sie die Daten der Einzelfirma ein
Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Unternehmensdaten ein. Jetzt können Sie die Gründung der Gesellschaft in Auftrag geben.
Kontaktaufnahme
Unsere Anwälte werden sich innerhalb der angegebenen Zeit (oft weniger als 24 Stunden) mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.
Überprüfung der Dokumente
Sie können alle konstituierenden Dokumente bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.
Authentifizierung der Unterschrift
Jetzt müssen Sie die Unterschrift amtlich beglaubigen lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.
Eintragung ins Handelsregister
Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird.
Ausgelassen feiern
Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihrer Einzelfirma. Ihre Einzelfirma ist nun aktiv und kann tätig werden.
Definition der Einzelfirma in der Schweiz
Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel dazu ist, die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden am besten zu verstehen und maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.
Einzelfirma gründen: Vorteile
Wer im Kanton Fribourg eine Einzelfirma gründen möchte, profitiert von einem einzigartigen Vorteil: Der Kanton ist offiziell zweisprachig – Deutsch und Französisch – und eröffnet damit Zugang zu beiden grossen Sprachregionen der Schweiz.
- Zweisprachiger Standort: Fribourg ist der einzige Kanton mit einer offiziell zweisprachigen Kantonsverwaltung. Das eröffnet Märkte in der Deutsch- und der Westschweiz gleichzeitig.
- Universität Freiburg: Die Universität Freiburg – eine der wenigen bilingualen Universitäten Europas – bietet Talentpool, Forschungsnähe und Networking-Möglichkeiten.
- Moderate Steuerbelastung: Die Steuerbelastung für Selbstständigerwerbende ist im Vergleich zu den grossen Kantonen moderat. Steuerrechner: fr.ch/sif.
- Gute Verkehrsanbindung: Freiburg liegt an der Hauptbahnachse Bern–Lausanne und ist in rund 20 Minuten per Bahn von beiden Stadtzentren erreichbar.
- Unterstützungsangebote: Fri Up (fri-up.ch) und die Standortförderung Kanton Fribourg unterstützen Neugründungen aktiv mit Beratung, Coaching und Netzwerk.
- Kein Mindestkapital: Sofortige, formlose Gründung möglich.
Einzelfirma gründen: Nachteile
Die Gründung einer Einzelfirma im Kanton Fribourg bringt neben den Vorteilen auch typische Nachteile einer Einzelfirma sowie kantonsspezifische Herausforderungen mit sich.
Die unbeschränkte persönliche Haftung ist der zentrale Nachteil: Privatvermögen und Geschäftsvermögen sind nicht getrennt.
- Zweisprachigkeit als Herausforderung: Wer beide Sprachregionen ansprechen will, muss Kommunikation, Website und Kundendienst auf Deutsch und Französisch bereitstellen – das verursacht zusätzliche Kosten.
- Kleiner lokaler Markt: Fribourg hat rund 340'000 Einwohnerinnen und Einwohner – überregionales Denken ist für Wachstum oft erforderlich.
- Eingeschränkte Skalierbarkeit: Investoren oder Eigenkapitalbeteiligungen sind als Einzelfirma nicht möglich.
- Abhängigkeit vom Inhaber: Ausfall oder Krankheit gefährdet direkt den Betrieb.
- Steuerprogression: Bei höherem Gewinn kann eine GmbH steuerlich vorteilhafter sein.
What do I need to consider when setting up a sole proprietorship in Canton Fribourg?
Der Familienname muss im Firmennamen vorkommen: zum Beispiel Müller Malerbetrieb oder Keller Montagen, aber der Firmenname darf nicht irreführend oder beschreibend sein. Firmennamen wie Rudolf Stahlhandel AG sind daher nicht zulässig, wenn das Unternehmen nicht mit Stahl handelt.
Bis zu einem Umsatz von 100.000 Schweizer Franken ist die Gewerbeanmeldung in der Regel freiwillig. Die Eintragung ins Handelsregister ist aber in jedem Fall empfehlenswert. Der Handelsregisterauszug ist immer sehr nützlich: zum Beispiel für die Eröffnung eines Bankkontos, für die Eröffnung eines Postfachs oder eines Schliessfachs, im internationalen Handel, für den eigenen Telefonanschluss und vieles mehr.
Beim Bezug von Altersleistungen sind folgende Punkte zu beachten: Sie müssen gegenüber der zuständigen Ausgleichskasse glaubhaft nachweisen können, dass Sie eine selbständige Tätigkeit ausüben werden. Dazu müssen Sie das beiliegende AHV-Formular ausfüllen und entsprechende Nachweise beifügen, z.B. drei Offerten an potenzielle Kundinnen und Kunden, drei bereits ausgestellte Rechnungen an Kundinnen und Kunden und einen Businessplan für Ihr Projekt.
Für den Antrag bei der Rentenkasse sollte ein ordentlicher Ordner mit allen Formularen und Unterlagen vorbereitet werden. Wenn möglich, ist es ratsam, einen Termin mit der zuständigen Behörde zu vereinbaren und die Unterlagen persönlich mitzubringen oder persönlich bei der Ausgleichskasse zu erscheinen. Die Erfahrung zeigt, dass die Behörden auf diese Weise mehr Vertrauen in Ihr Vorhaben haben und Ihr Antrag eine grössere Aussicht auf Erfolg hat.
Was Sie wissen müssen, wenn Sie ein Einzelfirma gründen wollen!
Die wichtigsten rechtlichen und praktischen Punkte zur Gründung einer Einzelfirma im Kanton Fribourg:
- Formlose Gründung: Automatisch mit Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit. Kein Notariat erforderlich.
- Handelsregisterpflicht ab CHF 100'000 Umsatz: Eintragung beim Handelsregisteramt des Kantons Fribourg. Freiwillige Eintragung jederzeit möglich.
- Firmenname: Muss den Familiennamen der Inhaberin bzw. des Inhabers enthalten (Art. 945 OR).
- AHV-Pflicht: Anmeldung bei der SVA Fribourg (avs-fr.ch) obligatorisch.
- MWST: Pflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz. Freiwillige Unterstellung möglich.
- Zweisprachigkeit: Behördenkommunikation ist auf Deutsch oder Französisch möglich – je nach Wohnort. Die Kantonsverwaltung ist offiziell zweisprachig.
- Besteuerung: Reingewinn wird als persönliches Einkommen versteuert. Steuerrechner: fr.ch/sif.
- Buchhaltung: Ohne HR-Eintrag genügt eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Mit Eintrag: ordentliche Buchführung gemäss OR.
- BVG: Freiwilliger Anschluss an eine Pensionskasse empfohlen.
- Beratung: Fri Up (fri-up.ch) und die Standortförderung Fribourg bieten Erstberatung und Vernetzungsmöglichkeiten für Neugründungen.