Einzelfirma gründen im Kanton Fribourg
Einzelfirma gründen im Kanton Fribourg: der Weg zum eigenen Unternehmen.
Einzelfirma gründen im Kanton Fribourg
Die Gründung einer Einzelfirma im Kanton Freiburg bietet aufgrund der günstigen wirtschaftlichen Bedingungen vor Ort viele Vorteile. Freiburg liegt strategisch günstig zwischen der Deutsch- und der Westschweiz und profitiert von einer kulturellen Mischung, die Wirtschaft und Innovation fördert. Die Stadt Freiburg mit ihrer renommierten Universität ist ein Zentrum für Talente und innovative Ideen. Um eine Einzelfirma zu gründen, müssen Sie sich beim Handelsregister anmelden und je nach Branche die erforderlichen Genehmigungen einholen. Die moderaten Gebühren und die Unterstützung durch die lokalen Institutionen machen Freiburg zu einem idealen Standort für Unternehmerinnen und Unternehmer. Darüber hinaus bietet der Kanton dank zahlreicher Veranstaltungen und Wirtschaftsverbände zahlreiche Möglichkeiten zur Vernetzung und Zusammenarbeit. Mit seinem ausgeprägten Gemeinschaftssinn und seiner modernen Infrastruktur ist Freiburg der ideale Ort, um ein Einzelfirma zu gründen und auszubauen.
Eine Einzelfirma im Kanton Fribourg gründen: So geht's!
Unverbindliches Angebot berechnen
Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.
Geben Sie die Daten der Einzelfirma ein
Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Unternehmensdaten ein. Jetzt können Sie die Gründung der Gesellschaft in Auftrag geben.
Kontaktaufnahme
Unsere Anwälte werden sich innerhalb der angegebenen Zeit (oft weniger als 24 Stunden) mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.
Überprüfung der Dokumente
Sie können alle konstituierenden Dokumente bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.
Authentifizierung der Unterschrift
Jetzt müssen Sie die Unterschrift amtlich beglaubigen lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.
Eintragung ins Handelsregister
Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird.
Ausgelassen feiern
Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihrer Einzelfirma. Ihre Einzelfirma ist nun aktiv und kann tätig werden.
Definition der Einzelfirma in der Schweiz
Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel dazu ist, die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden am besten zu verstehen und maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.
Einzelfirma gründen: Vorteile
Die Gründung einer Einzelfirma in Freiburg bietet aufgrund des zweisprachigen Standorts des Kantons, der den Zugang zu den deutsch- und französischsprachigen Märkten erleichtert, erhebliche Vorteile. Die Region ist bekannt für ihre hohe Lebensqualität und die institutionelle Unterstützung für neue Unternehmen. Die Verwaltungsverfahren sind schlank und das Unternehmensumfeld ist dynamisch und bietet zahlreiche Förderprogramme und Steueranreize. Die Nähe zu den großen Universitäts- und Forschungszentren gibt der Innovation und dem Unternehmenswachstum zusätzlichen Auftrieb.
Einzelfirma gründen: Nachteile
Die Gründung einer Einzelfirma in Freiburg birgt einige Nachteile, darunter die Herausforderung, auf einem zweisprachigen Markt zu operieren, was zusätzliche Ressourcen für eine effektive Kommunikation in Französisch und Deutsch erfordern kann. Die relativ geringe Bevölkerungszahl kann die Expansionsmöglichkeiten einschränken. Der fehlende Rechtsschutz für das Privatvermögen des Eigentümers birgt ein erhebliches finanzielles Risiko, da das Privatvermögen bei Verschuldung gepfändet werden kann. Darüber hinaus kann der Wettbewerb, auch wenn er weniger intensiv ist als in großen städtischen Zentren, immer noch eine Herausforderung darstellen.
What do I need to consider when setting up a sole proprietorship in Canton Fribourg?
Der Familienname muss im Firmennamen vorkommen: zum Beispiel Müller Malerbetrieb oder Keller Montagen, aber der Firmenname darf nicht irreführend oder beschreibend sein. Firmennamen wie Rudolf Stahlhandel AG sind daher nicht zulässig, wenn das Unternehmen nicht mit Stahl handelt.
Bis zu einem Umsatz von 100.000 Schweizer Franken ist die Gewerbeanmeldung in der Regel freiwillig. Die Eintragung ins Handelsregister ist aber in jedem Fall empfehlenswert. Der Handelsregisterauszug ist immer sehr nützlich: zum Beispiel für die Eröffnung eines Bankkontos, für die Eröffnung eines Postfachs oder eines Schliessfachs, im internationalen Handel, für den eigenen Telefonanschluss und vieles mehr.
Beim Bezug von Altersleistungen sind folgende Punkte zu beachten: Sie müssen gegenüber der zuständigen Ausgleichskasse glaubhaft nachweisen können, dass Sie eine selbständige Tätigkeit ausüben werden. Dazu müssen Sie das beiliegende AHV-Formular ausfüllen und entsprechende Nachweise beifügen, z.B. drei Offerten an potenzielle Kundinnen und Kunden, drei bereits ausgestellte Rechnungen an Kundinnen und Kunden und einen Businessplan für Ihr Projekt.
Für den Antrag bei der Rentenkasse sollte ein ordentlicher Ordner mit allen Formularen und Unterlagen vorbereitet werden. Wenn möglich, ist es ratsam, einen Termin mit der zuständigen Behörde zu vereinbaren und die Unterlagen persönlich mitzubringen oder persönlich bei der Ausgleichskasse zu erscheinen. Die Erfahrung zeigt, dass die Behörden auf diese Weise mehr Vertrauen in Ihr Vorhaben haben und Ihr Antrag eine grössere Aussicht auf Erfolg hat.
Was Sie wissen müssen, wenn Sie ein Einzelfirma gründen wollen!
Die Gründung einer Einzelfirma in der Schweiz ist ein relativ einfacher und unkomplizierter Prozess, der sich ideal für Kleinunternehmer und Freiberufler eignet. Es ist kein Mindestanfangskapital erforderlich, aber der Inhaber muss seinen Wohnsitz in der Schweiz haben. Die Firma muss beim Handelsregister eingetragen werden, wenn der erwartete Jahresumsatz 100.000 CHF übersteigt; andernfalls ist die Eintragung fakultativ, wird aber zur Erhöhung der Glaubwürdigkeit empfohlen. Es ist wichtig, einen Namen zu wählen, der den Nachnamen des Inhabers enthält. Die Haftung ist unbeschränkt, d.h. der Inhaber haftet mit seinem Privatvermögen für die Schulden der Firma. Die Buchhaltung kann in vereinfachter Form geführt werden, aber es ist dennoch notwendig, Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben zu führen. Aus steuerlicher Sicht wird das Einkommen der Firma wie das persönliche Einkommen des Inhabers besteuert. Darüber hinaus ist es obligatorisch, sich bei der Sozialversicherung anzumelden und Beiträge für die AHV (Alters- und Hinterbliebenenversicherung) zu zahlen. Die Schweiz bietet ein günstiges unternehmerisches Umfeld mit zahlreichen Unterstützungsprogrammen für Kleinunternehmen und Neugründungen.