Einzelfirma gründen im Kanton Glarus

Einzelfirma gründen im Kanton Glarus: der Weg zum eigenen Unternehmen.

Einzelfirma gründen im Kanton Glarus

Der Kanton Glarus bietet mit seiner diversifizierten Wirtschaft und den schönen Berglandschaften ein stimulierendes Umfeld für die Gründung einer Einzelfirma, insbesondere in den Bereichen Leichtindustrie, Handwerk und Tourismus. Das Glarner Handelsregisteramt ermöglicht einen reibungslosen Eintragungsprozess. Die Region ist bekannt für ihre industrielle Tradition, aber auch für ihre natürliche Schönheit, die jedes Jahr zahlreiche Besucher anlockt. Glarus bietet eine einladende Gemeinschaft und eine bedeutende Unterstützung für neue Unternehmen, mit zahlreichen Unternehmensnetzwerken und Wirtschaftsförderungsprogrammen. Die Nähe zu grossen Städten wie Zürich und Chur gewährleistet eine gute Verkehrsanbindung und den Zugang zu den wichtigsten Märkten. Darüber hinaus investiert der Kanton stark in die allgemeine und berufliche Bildung und bietet qualifizierte Arbeitskräfte. Die hohe Lebensqualität und die Erholungsmöglichkeiten in den umliegenden Bergen machen Glarus zu einem idealen Ort für die Gründung und das Wachstum einer Einzelfirma.

Gründungsprozess

Einzelfirma im Kanton Glarus gründen: So geht's!

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Unverbindliches Angebot berechnen

Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.

Geben Sie die Daten der Einzelfirma ein

Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Unternehmensdaten ein. Jetzt können Sie die Gründung der Gesellschaft in Auftrag geben.

Kontaktaufnahme

Unsere Anwälte werden sich innerhalb der angegebenen Zeit (oft weniger als 24 Stunden) mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.

Überprüfung der Dokumente

Sie können alle konstituierenden Dokumente bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.

Authentifizierung der Unterschrift

Jetzt müssen Sie die Unterschrift amtlich beglaubigen lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.

Eintragung ins Handelsregister

Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird.

Ausgelassen feiern

Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihrer Einzelfirma. Ihre Einzelfirma ist nun aktiv und kann tätig werden.

Definition der Einzelfirma in der Schweiz

Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel dazu ist, die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden am besten zu verstehen und maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.

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Einzelfirma gründen: Vorteile

Wer im Kanton Glarus eine Einzelfirma gründen möchte, profitiert von einem der historisch bedeutsamsten Wirtschaftskantone der Ostschweiz – und von einer Steuerpolitik, die Selbstständigerwerbende aktiv begünstigt.

  • Sehr tiefe Steuerbelastung: Glarus gehört zu den steuergünstigsten Kantonen der Schweiz. Selbstständigerwerbende profitieren direkt von den niedrigen Einkommenssteuersätzen.
  • Schlanke Verwaltung: Glarus hat als einziger Schweizer Kanton noch die Landsgemeinde – die direkte Demokratie prägt auch eine bürgernahe, unkomplizierte Behördenkultur.
  • Günstige Mietpreise: Gewerbeflächen und Infrastruktur sind deutlich günstiger als in den urbanen Kantonen.
  • Nähe zu Zürich: Glarus liegt rund 60 km von Zürich entfernt – der grösste Wirtschaftsraum der Schweiz ist gut erreichbar.
  • Tourismussektor: Das Glarnerland zieht jährlich viele Besucherinnen und Besucher an – Chancen für Dienstleistungs- und Gastronomiebetriebe.
  • Wirtschaftsförderung GL: Das Amt für Wirtschaft und Arbeit Glarus unterstützt Neugründungen.

Einzelfirma gründen: Nachteile

Trotz der attraktiven Steuerbedingungen gibt es bei einer Einzelfirma im Kanton Glarus spezifische Nachteile zu berücksichtigen.

Die unbeschränkte persönliche Haftung ist der zentrale Nachteil: Privatvermögen und Geschäftsvermögen sind nicht getrennt.

  • Kleiner lokaler Markt: Mit rund 41'000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist Glarus einer der kleinsten Kantone. Ein überregionales Geschäftsmodell ist für die meisten Branchen notwendig.
  • Eingeschränkte Infrastruktur: Co-Working-Spaces, Gründernetzwerke und spezialisierte Fachberatung sind weniger dicht als in Grosszentren.
  • Eingeschränkte Skalierbarkeit: Als Einzelfirma ist Wachstumsfinanzierung über Investoren oder Beteiligungen nicht möglich.
  • Topografie: Die alpine Lage kann Logistik und Zulieferketten erschweren.

Was muss ich bei der Gründung einer Einzelfirma im Kanton Glarus beachten?

Name des Unternehmens

Der Familienname muss im Firmennamen vorkommen: zum Beispiel Müller Malerbetrieb oder Keller Montagen, aber der Firmenname darf nicht irreführend oder beschreibend sein. Firmennamen wie Rudolf Stahlhandel AG sind daher nicht zulässig, wenn das Unternehmen nicht mit Stahl handelt.

Handelsregister

Bis zu einem Umsatz von 100.000 Schweizer Franken ist die Gewerbeanmeldung in der Regel freiwillig. Die Eintragung ins Handelsregister ist aber in jedem Fall empfehlenswert. Der Handelsregisterauszug ist immer sehr nützlich: zum Beispiel für die Eröffnung eines Bankkontos, für die Eröffnung eines Postfachs oder eines Schliessfachs, im internationalen Handel, für den eigenen Telefonanschluss und vieles mehr.

Vorbezug Pensionskasse

Beim Bezug von Altersleistungen sind folgende Punkte zu beachten: Sie müssen gegenüber der zuständigen Ausgleichskasse glaubhaft nachweisen können, dass Sie eine selbständige Tätigkeit ausüben werden. Dazu müssen Sie das beiliegende AHV-Formular ausfüllen und entsprechende Nachweise beifügen, z.B. drei Offerten an potenzielle Kundinnen und Kunden, drei bereits ausgestellte Rechnungen an Kundinnen und Kunden und einen Businessplan für Ihr Projekt.

Unsere Empfehlung

Für den Antrag bei der Rentenkasse sollte ein ordentlicher Ordner mit allen Formularen und Unterlagen vorbereitet werden. Wenn möglich, ist es ratsam, einen Termin mit der zuständigen Behörde zu vereinbaren und die Unterlagen persönlich mitzubringen oder persönlich bei der Ausgleichskasse zu erscheinen. Die Erfahrung zeigt, dass die Behörden auf diese Weise mehr Vertrauen in Ihr Vorhaben haben und Ihr Antrag eine grössere Aussicht auf Erfolg hat.

Was Sie wissen müssen, wenn Sie ein Einzelfirma gründen wollen!

Die wichtigsten rechtlichen und praktischen Punkte zur Gründung einer Einzelfirma im Kanton Glarus:

  • Formlose Gründung: Automatisch mit Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit. Kein Notariat nötig.
  • Handelsregisterpflicht ab CHF 100'000 Umsatz: Eintragung beim Handelsregisteramt Glarus. Freiwillige Eintragung empfohlen.
  • Firmenname: Muss den Familiennamen der Inhaberin bzw. des Inhabers enthalten (Art. 945 OR).
  • AHV-Pflicht: Anmeldung bei der Ausgleichskasse des Kantons Glarus obligatorisch.
  • MWST: Pflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz. Freiwillige Unterstellung möglich.
  • Besteuerung: Reingewinn wird als persönliches Einkommen versteuert. Glarus zählt zu den steuergünstigen Kantonen der Schweiz. Steuerrechner: gl.ch/steuern.
  • Buchhaltung: Ohne HR-Eintrag genügt Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Mit Eintrag: ordentliche Buchführung gemäss OR.
  • BVG: Freiwilliger Anschluss an eine Pensionskasse empfohlen.
  • Beratung: Amt für Wirtschaft und Arbeit Glarus (gl.ch/wirtschaft) bietet Informationen und Erstberatung für Neugründungen.