Einzelfirma gründen im Kanton Solothurn
Einzelfirma gründen im Kanton Solothurn: Der Weg zum eigenen Unternehmen.
Einzelfirma gründen im Kanton Solothurn
Im zentral gelegenen und wirtschaftsstarken Kanton Solothurn ist die Gründung einer Einzelfirma vor allem in den Bereichen Handel, Produktion und Dienstleistung attraktiv. Das Solothurner Handelsregister sorgt für eine schnelle und einfache Eintragung. Die Region profitiert von der guten Verkehrsanbindung und der strategischen Lage für den nationalen und internationalen Handel. Solothurn bietet zudem ein starkes Unterstützungsnetz für neue Unternehmen mit zahlreichen Wirtschaftsförderungs- und Beratungsprogrammen. Die hohe Lebensqualität und die wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten machen Solothurn zu einem idealen Standort für die Gründung einer Einzelfirma.
Einzelfirma im Kanton Solothurn gründen: So geht's!
Unverbindliches Angebot berechnen
Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.
Geben Sie die Daten der Einzelfirma ein
Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Unternehmensdaten ein. Jetzt können Sie die Gründung der Gesellschaft in Auftrag geben.
Kontaktaufnahme
Unsere Anwälte werden sich innerhalb der angegebenen Zeit (oft weniger als 24 Stunden) mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.
Überprüfung der Dokumente
Sie können alle konstituierenden Dokumente bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.
Authentifizierung der Unterschrift
Jetzt müssen Sie die Unterschrift amtlich beglaubigen lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.
Eintragung ins Handelsregister
Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird.
Ausgelassen feiern
Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihrer Einzelfirma. Ihre Einzelfirma ist nun aktiv und kann tätig werden.
Definition der Einzelfirma in der Schweiz
Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel dazu ist, die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden am besten zu verstehen und maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.
Einzelfirma gründen: Vorteile
Solothurn ist ein aufstrebender Wirtschaftskanton zwischen Bern, Basel und Zürich mit einer gut ausgebauten Industrie- und Dienstleistungslandschaft – attraktiv für Einzelfirmengründerinnen und -gründer in vielen Branchen.
- Zentrale Lage: Solothurn liegt im Dreieck der drei grössten Schweizer Wirtschaftsräume (Zürich, Bern, Basel) und bietet exzellente öV-Anbindung.
- Attraktive Steuerbelastung: Solothurn bietet im interkantonalen Vergleich eine moderate Steuerbelastung für natürliche Personen.
- Vielfältige Wirtschaft: Präzisionsindustrie, Medizinaltechnik, Logistik und Dienstleistungen schaffen ein breites Auftragsfeld.
- Bildungslandschaft: Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) mit Standorten im Kanton bietet Talentpool und Kooperationsmöglichkeiten.
- Kein Mindestkapital: Sofortige, formlose Gründung möglich.
- Unterstützung: Wirtschaftsförderung Kanton Solothurn (standort.so.ch) bietet aktive Unterstützung für Neugründungen.
Einzelfirma gründen: Nachteile
Die Gründung einer Einzelfirma im Kanton Solothurn hat neben den Vorteilen auch typische Herausforderungen der Rechtsform und des Standorts.
Die unbeschränkte persönliche Haftung bleibt das zentrale Risiko jeder Einzelfirma.
- Mittlere Steuerbelastung: Im Vergleich zu Zug, Schwyz oder Nidwalden ist die Steuerbelastung in Solothurn höher – bei wachsenden Gewinnen kann eine GmbH sinnvoll werden.
- Intensiver überregionaler Wettbewerb: Die Nähe zu den grossen Wirtschaftszentren bedeutet auch intensiven Wettbewerb durch dort ansässige Unternehmen.
- Eingeschränkte Skalierbarkeit: Als Einzelfirma ist Wachstumsfinanzierung über Investoren nicht möglich.
- Abhängigkeit vom Inhaber: Krankheit oder Ausfall gefährdet direkt den Betrieb.
Was muss ich bei der Gründung einer Einzelfirma im Kanton Solothurn beachten?
Der Familienname muss im Firmennamen vorkommen: zum Beispiel Müller Malerbetrieb oder Keller Montagen, aber der Firmenname darf nicht irreführend oder beschreibend sein. Firmennamen wie Rudolf Stahlhandel AG sind daher nicht zulässig, wenn das Unternehmen nicht mit Stahl handelt.
Bis zu einem Umsatz von 100.000 Schweizer Franken ist die Gewerbeanmeldung in der Regel freiwillig. Die Eintragung ins Handelsregister ist aber in jedem Fall empfehlenswert. Der Handelsregisterauszug ist immer sehr nützlich: zum Beispiel für die Eröffnung eines Bankkontos, für die Eröffnung eines Postfachs oder eines Schliessfachs, im internationalen Handel, für den eigenen Telefonanschluss und vieles mehr.
Beim Bezug von Altersleistungen sind folgende Punkte zu beachten: Sie müssen gegenüber der zuständigen Ausgleichskasse glaubhaft nachweisen können, dass Sie eine selbständige Tätigkeit ausüben werden. Dazu müssen Sie das beiliegende AHV-Formular ausfüllen und entsprechende Nachweise beifügen, z.B. drei Offerten an potenzielle Kundinnen und Kunden, drei bereits ausgestellte Rechnungen an Kundinnen und Kunden und einen Businessplan für Ihr Projekt.
Für den Antrag bei der Rentenkasse sollte ein ordentlicher Ordner mit allen Formularen und Unterlagen vorbereitet werden. Wenn möglich, ist es ratsam, einen Termin mit der zuständigen Behörde zu vereinbaren und die Unterlagen persönlich mitzubringen oder persönlich bei der Ausgleichskasse zu erscheinen. Die Erfahrung zeigt, dass die Behörden auf diese Weise mehr Vertrauen in Ihr Vorhaben haben und Ihr Antrag eine grössere Aussicht auf Erfolg hat.
Was Sie wissen müssen, wenn Sie ein Einzelfirma gründen wollen!
Die wichtigsten rechtlichen und praktischen Punkte zur Gründung einer Einzelfirma im Kanton Solothurn:
- Formlose Gründung: Automatisch mit Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit. Kein Notariat erforderlich.
- Handelsregisterpflicht ab CHF 100'000 Umsatz: Eintragung beim Handelsregisteramt Solothurn. Freiwillige Eintragung empfohlen.
- Firmenname: Muss den Familiennamen der Inhaberin bzw. des Inhabers enthalten (Art. 945 OR).
- AHV-Pflicht: Anmeldung bei der Ausgleichskasse Solothurn obligatorisch.
- MWST: Pflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz. Freiwillige Unterstellung möglich.
- Besteuerung: Reingewinn wird als persönliches Einkommen versteuert. Steuerrechner: so.ch/steuern.
- Buchhaltung: Ohne HR-Eintrag genügt Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Mit Eintrag: ordentliche Buchführung gemäss OR.
- BVG: Freiwilliger Anschluss an eine Pensionskasse empfohlen.
- Beratung: Wirtschaftsförderung Kanton Solothurn (standort.so.ch) bietet Erstberatung und Vernetzungsmöglichkeiten.