Einzelfirma gründen in St. Gallen

Einzelfirma gründen im Kanton St. Gallen: der Weg zum eigenen Unternehmen.

Einzelfirma gründen in St. Gallen

Im Kanton St. Gallen mit seiner renommierten Universität und seiner starken Wirtschaft bietet die Gründung einer Einzelfirma viele Vorteile. Das St. Galler Handelsregisteramt sorgt für eine effiziente Firmeneintragung. Die Region ist bekannt für ihre Innovationskraft, insbesondere in den Bereichen Maschinenbau, Textilindustrie und Gesundheitswesen. St. Gallen bietet eine hervorragende Infrastruktur und eine zentrale Lage, die den Zugang zu nationalen und internationalen Märkten erleichtert. Die Universität St. Gallen und die Fachhochschule bieten wertvolle Vernetzungsmöglichkeiten und Unterstützung für Start-ups. Auch die hohe Lebensqualität macht St. Gallen zu einem attraktiven Standort für Unternehmerinnen und Unternehmer.

Gründungsprozess

Einzelfirma im Kanton St. Gallen gründen: So geht's!

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Unverbindliches Angebot berechnen

Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.

Geben Sie die Daten der Einzelfirma ein

Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Unternehmensdaten ein. Jetzt können Sie die Gründung der Gesellschaft in Auftrag geben.

Kontaktaufnahme

Unsere Anwälte werden sich innerhalb der angegebenen Zeit (oft weniger als 24 Stunden) mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.

Überprüfung der Dokumente

Sie können alle konstituierenden Dokumente bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.

Authentifizierung der Unterschrift

Jetzt müssen Sie die Unterschrift amtlich beglaubigen lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.

Eintragung ins Handelsregister

Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird.

Ausgelassen feiern

Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihrer Einzelfirma. Ihre Einzelfirma ist nun aktiv und kann tätig werden.

Definition der Einzelfirma in der Schweiz

Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel dazu ist, die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden am besten zu verstehen und maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.

Termin buchen

Einzelfirma gründen: Vorteile

St. Gallen ist das Wirtschaftszentrum der Ostschweiz und bietet Einzelfirmengründerinnen und -gründern Zugang zu einem breiten Netz aus Industrie, Handel, Logistik und Dienstleistungen.

  • Grösster Kanton der Ostschweiz: Mit rund 530'000 Einwohnerinnen und Einwohnern bietet St. Gallen einen der grössten Binnenkonsummmmärkte ausserhalb der Metropolitanregionen.
  • Vielfältige Wirtschaft: Präzisionstechnik, Textil, Medizintechnik, Tourismus (Appenzell, Toggenburg) und Dienstleistungen bieten breite Auftragsfelder.
  • Universität St. Gallen (HSG): Eine der renommiertesten Wirtschaftsuniversitäten Europas schafft Talentpool und Netzwerkmöglichkeiten.
  • Gute Verkehrsanbindung: Autobahn, ICE-Anschluss nach Zürich (45 Min.) und Nähe zu Deutschland und Österreich.
  • Kein Mindestkapital: Sofortige, formlose Gründung möglich.
  • Unterstützung: Standortförderung Kanton St. Gallen (sg.ch/wirtschaft) bietet aktive Unterstützung für Neugründungen.

Einzelfirma gründen: Nachteile

Trotz des starken Wirtschaftsumfelds hat die Gründung einer Einzelfirma in St. Gallen spezifische Herausforderungen.

Die unbeschränkte persönliche Haftung ist der zentrale strukturelle Nachteil jeder Einzelfirma.

  • Mittlere Steuerbelastung: Im Vergleich zu benachbarten Tiefsteuerkantonen wie Appenzell Innerrhoden ist die Steuerbelastung in St. Gallen höher.
  • Intensiver Wettbewerb: Die Grösse des Kantons bedeutet auch viele Mitbewerber in den meisten Branchen.
  • Eingeschränkte Skalierbarkeit: Als Einzelfirma ist Wachstumsfinanzierung über Investoren nicht möglich.
  • Abhängigkeit vom Inhaber: Krankheit oder Ausfall gefährdet direkt den Betrieb.

Was muss ich bei der Gründung einer Einzelfirma im Kanton St. Gallen beachten?

Name des Unternehmens

Der Familienname muss im Firmennamen vorkommen: zum Beispiel Müller Malerbetrieb oder Keller Montagen, aber der Firmenname darf nicht irreführend oder beschreibend sein. Firmennamen wie Rudolf Stahlhandel AG sind daher nicht zulässig, wenn das Unternehmen nicht mit Stahl handelt.

Handelsregister

Bis zu einem Umsatz von 100.000 Schweizer Franken ist die Gewerbeanmeldung in der Regel freiwillig. Die Eintragung ins Handelsregister ist aber in jedem Fall empfehlenswert. Der Handelsregisterauszug ist immer sehr nützlich: zum Beispiel für die Eröffnung eines Bankkontos, für die Eröffnung eines Postfachs oder eines Schliessfachs, im internationalen Handel, für den eigenen Telefonanschluss und vieles mehr.

Vorbezug Pensionskasse

Beim Bezug von Altersleistungen sind folgende Punkte zu beachten: Sie müssen gegenüber der zuständigen Ausgleichskasse glaubhaft nachweisen können, dass Sie eine selbständige Tätigkeit ausüben werden. Dazu müssen Sie das beiliegende AHV-Formular ausfüllen und entsprechende Nachweise beifügen, z.B. drei Offerten an potenzielle Kundinnen und Kunden, drei bereits ausgestellte Rechnungen an Kundinnen und Kunden und einen Businessplan für Ihr Projekt.

Unsere Empfehlung

Für den Antrag bei der Rentenkasse sollte ein ordentlicher Ordner mit allen Formularen und Unterlagen vorbereitet werden. Wenn möglich, ist es ratsam, einen Termin mit der zuständigen Behörde zu vereinbaren und die Unterlagen persönlich mitzubringen oder persönlich bei der Ausgleichskasse zu erscheinen. Die Erfahrung zeigt, dass die Behörden auf diese Weise mehr Vertrauen in Ihr Vorhaben haben und Ihr Antrag eine grössere Aussicht auf Erfolg hat.

Was Sie wissen müssen, wenn Sie ein Einzelfirma gründen wollen!

Die wichtigsten rechtlichen und praktischen Punkte zur Gründung einer Einzelfirma im Kanton St. Gallen:

  • Formlose Gründung: Automatisch mit Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit. Kein Notariat erforderlich.
  • Handelsregisterpflicht ab CHF 100'000 Umsatz: Eintragung beim Handelsregisteramt St. Gallen (hr.sg.ch). Freiwillige Eintragung empfohlen.
  • Firmenname: Muss den Familiennamen der Inhaberin bzw. des Inhabers enthalten (Art. 945 OR).
  • AHV-Pflicht: Anmeldung bei der Ausgleichskasse St. Gallen obligatorisch.
  • MWST: Pflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz. Freiwillige Unterstellung möglich.
  • Besteuerung: Reingewinn wird als persönliches Einkommen versteuert. Steuerrechner: steuern.sg.ch.
  • Buchhaltung: Ohne HR-Eintrag genügt Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Mit Eintrag: ordentliche Buchführung gemäss OR.
  • BVG: Freiwilliger Anschluss an eine Pensionskasse empfohlen.
  • Beratung: Standortförderung Kanton St. Gallen (sg.ch/wirtschaft) und IHK St. Gallen-Appenzell bieten Erstberatung und Netzwerk.